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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fremdbetreuung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 18.01.2024
- 9 UF 744/23 -

Umgang dient bei gemeinsamer elterlicher Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast

Bei erweiterten Umgängen ist Einschaltung einer Fremdbetreuung zumutbar

Der Umgang dient bei gemeinsamer elterliche Sorge auch der Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Bei erweiterten Umgängen ist es dem umgangsberechtigten Elternteil zumutbar, für einzelne Termine eine Fremdbetreuung einzuschalten. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf Antrag der Kindesmutter regelte das Amtsgericht Fürth im Juli 2023 den Umgang des Vaters mit seinen beiden Kindern. Die Kinder waren 11 und 14 Jahre alt. Der Vater sollte die Kinder alle zwei Wochen von Donnerstag nach der Schule bis Montag zur Schule betreuen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Er gab an, aus beruflichen Gründen den geregelten Umgang nicht wahrnehmen zu können. Er dürfe nur einmal im Monat drei Tage am Block frei nehmen. Der Kindesvater war Pilot.Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.05.2020
- 4 UF 82/20 und 4 UF 85/20 -

OLG Frankfurt am Main: Entzug des Sorgerechts für Kinder von IS-Rückkehrerin rechtmäßig

Gewünschte Unterbringung bei der Großmutter gefährdet derzeit das Kindeswohl

Der Entzug der elterlichen Sorge im Eilverfahren zum Zweck der Fremdunterbringung ist rechtmäßig, wenn die Mutter selbst infolge Inhaftierung die Sorge nicht ausüben kann und die von ihr gewünschte Betreuung durch die Großmutter eine Kindeswohl­gefährdung birgt. Die Aufnahme von vier der Großmutter zuvor nicht bekannten Kindern im Alter zwischen einem und vier Jahren setzt umfangreiche vorherige Klärungen und Vorbereitungen voraus. Zur Abwendung einer Kindeswohl­gefährdung sei solange eine Fremdunterbringung erforderlich, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

Im hier vorliegenden Fall wandte sich die Beschwerdeführerin gegen den vorläufigen Entzug der elterlichen Sorge für ihre vier Kinder im Alter zwischen einem und vier Jahren. Sie lebte von 1999 bis Ende 2014 überwiegend in Deutschland und besitzt die deutsche und die syrische Staatsangehörigkeit. Ende 2014 reiste sie nach Syrien aus, um sich dort dem so genannten Islamischen Staat anzuschließen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Pforzheim, Beschluss vom 22.02.2019
- 3 F 160/18 -

Kindesunterhalt: Kosten der Hortbetreuung zwecks Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen kein Unterhalts­mehr­bedarf des Kindes dar

Vorliegen eines Mehrbedarfs bei pädagogisch veranlasster Hortbetreuung

Die Kosten einer Hortbetreuung sind dann nicht vom Kindesunterhalt als Mehrbedarf des Kindes umfasst, wenn die Betreuung allein aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils veranlasst ist. Etwas anderes gilt dann, wenn die Hortbetreuung aus pädagogischen Gründen veranlasst wurde. Dies hat das Amtsgericht Pforzheim entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte die Mutter zweier minderjähriger schulpflichtiger Kinder im Jahr 2018 vom Kindesvater die hälftige Beteiligung an den Hortkosten. Die Kinder lebten bei der Mutter und besuchten seit der Einschulung einen Schülerhort, damit die Kindesmutter arbeiten konnte.Das Amtsgericht Pforzheim entschied gegen die Kindesmutter.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.10.2017
- XII ZB 55/17 -

BGH: Kosten einer Tagesmutter zwecks Betreuung des Kindes wegen Berufstätigkeit stellen keinen Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts dar

Ausnahme bei über die übliche Betreuungsleistung hinausgehender oder pädagogisch veranlasster Fremdbetreuung

Die Kosten einer Tagesmutter zwecks Betreuung des Kindes aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen keinen Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts dar. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fremdbetreuung über die übliche Betreuungsleistung hinausgeht oder sie pädagogisch veranlasst ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 stellte eine Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit für die Betreuung ihrer zwei Kinder am Nachmittag eine Tagesmutter als Mini-Jobberin ein. Die Tagesmutter sollte die beiden Kinder (9 und 7 Jahre alt) von der Schule abholen, bei den Hausaufgaben helfen, Speisen zubereiten und leichte Hausarbeiten vornehmen. Aufgrund der dadurch... Lesen Sie mehr




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