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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.10.2017
- XII ZB 55/17 -
BGH: Kosten einer Tagesmutter zwecks Betreuung des Kindes wegen Berufstätigkeit stellen keinen Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts dar
Ausnahme bei über die übliche Betreuungsleistung hinausgehender oder pädagogisch veranlasster Fremdbetreuung
Die Kosten einer Tagesmutter zwecks Betreuung des Kindes aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen keinen Mehrbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts dar. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fremdbetreuung über die übliche Betreuungsleistung hinausgeht oder sie pädagogisch veranlasst ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 stellte eine Mutter aufgrund ihrer
Amtsgericht gab Antrag statt, Oberlandesgericht wies ihn zurück
Während das Amtsgericht Bergisch-Gladbach noch dem Antrag stattgab, wies das Oberlandesgericht Köln den Antrag auf unterhaltsrechtlichen
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde der Kinder zurück. Ein unterhaltsrechtlicher
Kosten einer Fremdbetreuung infolge Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils kein Mehrbedarf des Kindes
Werde die Betreuung des Kindes durch Dritte allein infolge der
Ausnahme bei über die übliche Betreuungsleistung hinausgehender oder pädagogisch veranlasster Fremdbetreuung
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bergisch Gladbach, Beschluss vom 24.06.2016
[Aktenzeichen: 24 F 145/15] - Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 10.01.2017
[Aktenzeichen: 14 UF 113/16]
- Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch begründen Mehrbedarf des Kindes
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2008
[Aktenzeichen: XII ZR 150/05]) - Kindesunterhalt: Kosten der Hortbetreuung zwecks Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen kein Unterhaltsmehrbedarf des Kindes dar
(Amtsgericht Pforzheim, Beschluss vom 22.02.2019
[Aktenzeichen: 3 F 160/18])
Jahrgang: 2018, Seite: 464 DNotZ 2018, 464 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 23 FamRZ 2018, 23 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1425 MDR 2017, 1425 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 3786 NJW 2017, 3786 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 133 NJW-Spezial 2018, 133
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Dokument-Nr. 26724
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