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Amtsgericht München, Urteil vom 03.02.2016
- 482 C 18351/15 WEG -
Laden darf nicht als Vereinsheim genutzt werden
Teilungserklärung enthalte verbindliche Zweckbestimmung der Räume als "Laden"
Sieht die Teilungserklärung als Nutzungsart "Laden" vor, ist es dem Eigentümer in der Regel untersagt, die Räume als Vereinsheim zu nutzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein eingetragener
Eigentümergemeinschaft hält Nutzung des Ladens als Vereinsheim für unzulässig
In der
Abweichende Nutzungsart darf nicht mehr stören, als die in der Teilungserklärung angegebene Nutzungsart
Das Amtsgericht München gab der klagenden Eigentümergemeinschaft Recht und urteilte, dass es der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 23422
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