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Samstag, 14. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Münchner Wiesn“ veröffentlicht wurden

Landgericht München I, Urteil vom 04.04.2022
- 4 HK O 1503/22, 4 HK O 1965/22 und 4 HK O 55/22 -

Eventagentur darf "Oktoberfest 2022"-Tickets nicht auf irreführende Art und Weise anbieten und veräußern

Angebot von Tischreservierungen für (derzeit noch nicht sicher stattfindendes) Oktoberfest 2022 irreführend

Das Landgericht (LG) München I hat nun drei bereits zuvor erlassene Einstweilige Verfügungen per Urteil bestätigt. Mit den Einstweiligen Verfügungen war einer Eventagentur verboten worden, Tischreservierungen der Oktoberfest-Festzelte „Augustiner“, „Bräurosl“ und „Hofbräu“ im Internet anzubieten und zu veräußern.

Die beklagte Eventagentur wurde verurteilt, den Verkauf von Tickets der Verfügungsklägerinnen zu unterlassen. Die Klägerinnen sind drei Münchner Gastronomiebetriebe, die neben Restaurants und Biergärten insbesondere auf dem Oktoberfest jeweils ein Festzelt betreiben. Die Verfügungsbeklagte ist eine Eventagentur mit Sitz in Berlin. Über eine Internetseite vertreibt sie Tischreservierungen auf dem Oktoberfest 2022, unter anderem auch in den Festzelten der Klägerinnen, obwohl derzeit noch nicht feststeht, ob das Oktoberfest 2022 in München stattfinden wird.Zur Überzeugung der Kammer ist das Angebot der Beklagten irreführend und verstößt gegen... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 08.10.2021
- 3 HK O 5593/20 -

Kein Weiterverkauf von Oktoberfest-Tischreservierungen auf Zweitmarkt

Angebot irreführend und wettbewerbswidrig

Das Landgericht München I hat einer Eventagentur verboten, Tischreservierungen des Oktoberfest-Festzelts der „Ochsenbraterei“ im Internet anzubieten und zu veräußern. Die beklagte Eventagentur wurde zur Unterlassung des Verkaufs von Tickets der Klägerin, zur Auskunft über ihre Bezugsquellen und über den Umfang der Verkäufe, sowie zur Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Klägerin verurteilt. Zudem stellte das Gericht die grundsätzliche Verpflichtung der beklagten Agentur zur Zahlung von Schadensersatz fest.

Die Beklagte ist eine Eventagentur mit Sitz in München und Chemnitz und betreibt die Internetseite "tischreservierung-Oktoberfest.de". Über die Internetseite werden Tischreservierungen auf dem Oktoberfest, unter anderem auch im Festzelt der Klägerin, vertrieben, welche die Beklagte zuvor von den Inhabern entsprechender Reservierungen einkauft. Während sich bei der Klägerin die Tischreservierung... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 25.06.2021
- 17 HKO 7040/21 -

Oktoberfest in Dubai darf nicht mit Münchner Original werben

LG München I gibt Antrag auf einstweilige Verfügung der Stadt München statt

Das Landgericht München I hat die von der Landeshauptstadt München beantragte einstweilige Verfügung gegen die beiden Veranstalter des Oktoberfests in Dubai ganz überwiegend erlassen. Die Kammer hat den Veranstaltern des Oktoberfests Dubai unter anderem verboten, mit der Formulierung „Oktoberfest goes Dubai“ sowie der dazugehörigen Abbildung zu werben. Verboten ist ihnen insbesondere auch, unter dieser Bezeichnung Schausteller und Gastronomen in Deutschland für ihre Veranstaltung in Dubai anzuwerben.

Die Landeshauptstadt München hatte am 25.05.2021 eine einstweilige Verfügung gegen die Veranstalter des Oktoberfests Dubai beantragt. Die beiden verfügungsbeklagten Veranstalter vertraten die Auffassung, dass der Begriff „Oktoberfest“ von jedermann verwendet werden darf und nicht markenrechtlich oder kennzeichenrechtlich geschützt werden kann. Außerdem assoziiere man mit dem Begriff... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Berlin , Urteil vom 01.10.2018
- S 115 U 309/17 -

SG zur Haftung der Unfallversicherung bei Unfall nach Betriebsfeier auf dem Oktoberfest

Voraussetzungen für Zurechnung einer versicherten Tätigkeit müssen erfüllt sein

Der Besuch des Münchner Oktoberfestes im Kollegenkreis stellt nur unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dies hat das Sozialgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall war der aus Berlin stammende Kläger von seiner Firma als Monteur bei einer Brauerei in München eingesetzt. Wie jedes Jahr veranstaltete diese Brauerei auch im September 2016 in ihrem Festzelt auf dem Oktoberfest einen Brauereinachmittag. Eingeladen waren sowohl die Mitarbeiter der Brauerei als auch die bei ihr tätigen Beschäftigten anderer Unternehmen. Der Kläger... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.08.2017
- V R 15/17 -

Für Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest gilt ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %

Verkauf von Brezeln durch herumgehenden "Breznläufer" stellt keinen restaurantähnlichen Umsatz dar

Verkauft ein Brezelverkäufer auf den Oktoberfest in Festzelten "Wiesnbrezn" an die Gäste des personen­verschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Dies entschied der Bundesfinanzhof und wies damit die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurück, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte.

Im zugrunde liegenden Streitfall pachtete die Klägerin während des Oktoberfestes Verkaufsstände in mehreren Festzelten. Die von ihr beschäftigten "Breznläufer" gingen durch die Reihen des Festzelts und verkauften die Brezeln an die an Bierzelttischen sitzenden Gäste des Festzeltbetreibers. Das Finanzamt sah hierin umsatzsteuerrechtlich eine sogenannte sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.09.2011
- 22 CE 11.2174 -

Mobiler Verkaufsstand mit Alkoholausschank in Oktoberfest-Nähe nach Gaststättenrecht vorläufig nicht zulässig

Zulassung des mobilen Verkaufsstandes widerspricht Zweckbestimmung der räumlichen Begrenzung des Oktoberfests auf Theresienwiese

Die Landeshauptstadt München ist nicht verpflichtet, eine gaststättenrechtliche Gestattung oder eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen mobilen Verkaufsstand mit Grillwagen und Eventbar zur Abgabe alkoholischer Getränke während des Oktoberfestes 2011 zu erteilen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungshof.

Im zugrunde liegenden Fall beabsichtigte der Antragsteller, seinen mobilen Verkaufswagen auf privatem Grund in unmittelbarer Nähe zum Oktoberfest aufzustellen. Die Landeshauptstadt München hatte ihm die Gestattung versagt. Das Verwaltungsgericht München hat dies im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für rechtens erachtet.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 02.09.2010
- 271 C 11329/10 -

AG München zum Schadensersatzanspruch bei Übelkeit im Taxi nach Oktoberfestbesuch

Kommt Taxifahrer der Bitte anzuhalten nicht nach ist ein Mitverschulden in Höhe des hälftigen Schadenersatzanspruches anzunehmen

Besteigt jemand alkoholisiert ein Taxi, muss er damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich schuldet er daher die Bezahlung der Kosten für die Reinigung. Ein Mitverschulden des Taxifahrers ist dann anzunehmen, wenn der Fahrgast gebeten hatte, anzuhalten, dieser Bitte vom Taxifahrer aber nicht Folge geleistet wurde. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein Münchner mit seiner Freundin nach einem Besuch auf dem Oktoberfest 2009 nach Hause. Zu diesem Zweck hielt er ein Taxi an. Nach kurzer Zeit wurde dem Mann übel und er musste sich übergeben. Der Taxifahrer musste das verschmutzte Taxi reinigen. Zusammen mit dem Verdienstausfall verursachte dies bei ihm einen Schaden von 241 Euro. Diese Kosten verlangte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.05.2009
- 331 C 22085/07 -

Oktoberfestzeit: Verkehrsteilnehmer müssen Fahrverhalten an bekannte Gefahrensituation anpassen

Ordnungsgemäßes Beachten von Verkehrsregeln könne bei betrunkenen Festteilnehmern nicht erwartet werden

Ein Verkehrsteilnehmer muss zur Oktoberfestzeit seine Geschwindigkeit auf den Straßen rund um das Fest den Gegebenheiten anpassen. Kommt es zu einem Unfall trägt er sonst ein 50-prozentiges Mitverschulden am Unfall. Während des Oktoberfestes ist stets eine Menge Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Dies entschied das Amtsgericht München.

Eine Motorradfahrerin fuhr während der Wiesn 2006 um Mitternacht mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h auf der Paul-Heyse-Strasse. An der Kreuzung zur Schwanthalerstrasse lief ein angetrunkener Oktoberfestbesucher bei Rot direkt vor ihr Motorrad. Sie stürzte, wodurch sie zwei Schürfwunden und zwei Hämatome sowie eine geringfügige Prellung erlitt. Auch das Motorrad wurde beschädigt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 23.11.2007
- 223 C 16529/07 -

Oktoberfest: Sicherheitsmitarbeiter eines Festzeltes dürfen sich zur Durchsetzung des Hausrechts des "Polizeigriffs" bedienen

Verbotene Eigenmacht durch Nichtbefolgung der Aufforderung zum Gehen

Wer der Aufforderung des Sicherheitspersonals eines Festzeltes nicht nachkommt, kann mit einem "Polizeigriff" aus dem Festzelt verbracht werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. Das Sicherheitspersonal nimmt das so genannte Hausrecht war.

Ein 45-jähriger Mann besuchte 2006 mit vier Bekannten das Münchner Oktoberfest. Dabei hatten sie bis 17 Uhr einen Tisch in einem Festzelt reserviert. Als 17 Uhr vorbei war, wurden sie gebeten, den Tisch zu räumen. Dieser Aufforderung kamen die fünf nach, blieben aber anschließend im Gangbereich des Festzeltes stehen. Der spätere Beklagte, ein Sicherheitsmitarbeiter und ein paar Kollegen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 08.01.2007
- 424 C 22865/06 -

Wiesengutschein für den Hausmeister kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden

Die spätere Beklagte hatte von den späteren Klägern eine Wohnung in einem größeren Anwesen angemietet. Im Jahr 2005 gaben die Kläger dem für sie tätigen Hausmeister einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und für eine Maß Bier für das Oktoberfest. Die beiden Gutscheine hatten zusammen einen Wert von 15,10 Euro. In der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 legten die Kläger diese Kosten auf die Mieter um. Die Beklagte bemängelte dies und weigerte sich, dies zu bezahlen.

Die Kläger erhoben Klage vor dem Amtsgericht München und bekamen Recht: Wiesengutscheine stellen eine arbeitsrechtliche Sonderzahlung oder Gratifikation dar und seien daher zu den geldwerten Leistungen des Eigentümers an den Hauswart zu rechnen. Die Grenze der Umlagefähigkeit der Leistungen bilde der im Betriebskostenrecht geltende Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Der Maßstab sei... Lesen Sie mehr



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