Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 22.07.2011
- 133 C 5875/11 -
Verbrannte Kroketten – Schwesternschülerin muss Kosten für Feuerwehreinsatz zahlen
Feuerwehr ist nicht verpflichtet, durch ein "Vorauskommando" Größe der erforderlichen Einsatzmannschaft abzuklären
Eine Werksfeuerwehr muss bei einem Einsatz nicht durch einen vorherigen Anruf an der Hauspforte (hier bei einem Schwesternwohnheim) oder durch ein „Ein-Mann-Vorauskommando“ abklären, ob ein Ausrücken mit der gesamten Einsatzmannschaft erforderlich ist.
Im zugrunde liegenden Fall bekam eine in einem Schwesternwohnheim lebende Schwesternschülerin Anfang März am frühen Nachmittag Hunger. Obwohl es nach der Hausordnung verboten war, Backöfen, Heizplatten oder ähnliches auf dem Zimmer in Betrieb zu nehmen, hatte sie sich doch einen Herd angeschafft, in den sie ein paar Kroketten aufbacken wollte.
Verbrannte Kroketten lösen Brandmeldeanlage aus
Während die Kroketten im Ofen waren, schlief sie ein, so dass diese verbrannten. Es kam zu einer starken Rauchentwicklung, durch die die Brandmeldeanlage im Flur ausgelöst wurde. Daraufhin rückte die interne
Schwesternschülerin hält Übernahme der Kosten für Feuerwehreinsatz für ungerechtfertigt
Die
AG: Krankenhaus darf Kosten für Einsatz der Werkfeuerwehr ersetzt verlangen
Das Krankenhaus erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab ihm Recht. Die Klägerin könne nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag den Ersatz ihrer Aufwendungen für den Einsatz der Werkfeuerwehr verlangen.
Feuerwehreinsatz war gerechtfertigt
Die Werkfeuerwehr sei im Interesse der Beklagten tätig geworden. Schließlich habe für die schlafende Schwesternschülerin Lebensgefahr oder zumindest eine Gesundheitsgefahr bestanden. Es hatte sich bereits Rauch entwickelt, darüber hinaus bestand die Gefahr, dass ein Feuer entsteht, das auch die anderen Personen bzw. deren Eigentum gefährdet hätte. Nachdem der Beklagten auch Schadenersatzansprüche Dritter drohten, habe der Einsatz der
„Vorauskommando“ zur Einschätzung der Gefahrenlage nicht notwendig
Es sei auch nicht zu beanstanden, dass die
Schwesternschülerin hätte Kosten für Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr ebenfalls tragen müssen
Das Argument, die Mitglieder der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2011
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- VG Neustadt: Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.09.2011
[Aktenzeichen: 5 K 221/11.NW]) - Funkenflug löst Brand aus – Verursacher muss Kosten für Feuerwehreinsatz zahlen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.02.2011
[Aktenzeichen: 5 K 894/10.KO]) - Keine Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz bei Grillfeier
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.12.2008
[Aktenzeichen: 5 K 1068/08.KO])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12641
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12641
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.