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Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2015
1034 Ls 468 Js 199228/14 -

Haftstrafe trotz Mutterschaft nicht zu beanstanden

Tief verwurzelte kriminelle Energie der Täterin lässt auch keine straffreie Zukunft hoffen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Mutterrolle und Verantwortung für ein Kind keine Garantie dafür ist, dass eine notorische Einbrecherin zukünftig keine Straftaten mehr begeht. Das Gericht erklärte daher eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung wegen eines Wohnungs­einbruchs­dieb­stahs für rechtmäßig.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 11. Juni 2015 verurteilte das Amtsgericht München eine 20-jährige kroatische Staatsangehörige wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahs zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung.

Sachverhalt

Die junge Frau brach am 5. August 2014 vormittags in ein Reiheneckhaus im München Perlach ein. Sie brach mit einem Schraubenzieher das Küchenfenster im Erdgeschoss auf und durchsuchte sämtliche Schränke und Schubladen. Das Haus wurde dabei verwüstet. Alle Gegenstände waren auf dem Boden verstreut. Die Angeklagte entwendete eine Goldkette mit einem Edelstein im Wert von circa 300 Euro und Bargeld in Höhe von 200 Euro. Sie war mit ihrem Ehemann kurz vor der Tat von Kroatien nach München gereist, um sich die Stadt anzusehen. Um sich Geld zu verschaffen, ist sie in das Haus eingebrochen und hat dabei einen Sachschaden von circa 2.000 Euro verursacht. Die Angeklagte wurde kurz nach der Tat verhaftet und befand sich ab 8. März 2015 in Untersuchungshaft. In der Justizvollzugsanstalt brachte sie am 22. April 2015 eine Tochter zur Welt. Die Tochter wurde im Mai vom Kindsvater und dessen Eltern im Einverständnis mit der Angeklagten abgeholt und lebt nun bei der Familie des Vaters in Kroatien. Die Angeklagte vermisst ihr Kind sehr.

Gericht verurteilt Angeklagte zu hoher Haftstrafe

Obwohl sie Mutter eines Neugeborenen ist und die Tat gestanden hat, wurde sie zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht hat auf die 20-jährige Angeklagte Jugendstrafrecht angewendet und festgestellt, dass bei ihr schädliche Neigungen vorliegen. Die Angeklagte wurde bereits im Jahr 2010 vom Amtsgericht Freiburg wegen zwei Einbruchsdiebstählen und vier versuchten Einbrüchen zu acht Monaten Jugendstrafe und im März 2013 in Frankreich zu zwei Monaten Freiheitsstrafe, die zurückgestellt ist bis 2018, wiederum wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt. Wegen dieser Vorverurteilungen saß die Angeklagte in Frankreich bereits neun Monate in Haft. In Deutschland saß sie im Jahr 2010 zwei Monate in Haft. Das Gericht stellt fest, dass die Angeklagte zwar mittlerweile Mutter geworden ist und in der Hauptverhandlung nachvollziehbar geäußert hatte, ihr Kind sehr zu vermissen. Angesichts der tief verwurzelten kriminellen Energie der Angeklagten hat das Gericht jedoch keine Hoffnung, dass allein die Mutterrolle und die damit verbundene Verantwortung für ihr Baby die Angeklagte künftig längerfristig auf einem rechttreuen Lebensweg halten kann.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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Kommentare (2)

 
 
Sylvia Majocchi schrieb am 18.07.2015

Ich finde das Urteil angemessen, da es sich bei der Angeklagten offensichtlich um eine "Einbruchstouristin" handelt, die mit entsprechendem Vorsatz in Länder der EU einreist. Hätte die Angeklagte ihre Mutterrolle tatsächlich als wesentlichen und dringenden Impuls für die Aufgabe des bisherigen kriminellen Lebenswandels verstanden, so hätte sie diesen unverzüglich schon zu Beginn der Schwangerschaft, also der Zeit auf die (auch innere!) Vorbereitung der Mutterschaft, aufgegeben. Anstatt dessen führte die Angeklagte die gewohnte Geldbeschaffung weiterhin routiniert fort und verwüstete darüber hinaus das Haus auch noch, was auf eine schädliche Neigung hinweist.

Ali schrieb am 15.07.2015

Das Urteil ist sehr gut!!!

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