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Amtsgericht München, Urteil vom 04.05.2016
1024 Ds 470 Js 190239/15 jug -

Streit um ein Handy: Drei Männer nach Prügelei wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Das Amtsgericht München hat drei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein zur Tatzeit 17-jähriger Schüler wurde angewiesen, an einem Orientierungskurs teilzunehmen, zwei zur Tatzeit 23 beziehungsweise 25 Jahre alte Täter wurden jeweils zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro (120 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2015 lernte der 23-jährige H. einen jungen Mann namens Jimmy kennen und verkaufte ihm ein Handy. Es kam zwischen den beiden zum Streit, weil das Handy angeblich kaputt war. H. tauschte schließlich das ursprüngliche Handy, ein Samsung S3 gegen ein Sony Xperia aus. Der Streit ging jedoch weiter, weil Jimmy ein Samsung S5 wollte. H. besorgte das Samsung S 5 und traf sich erneut mit Jimmy. Während die beiden noch über die Preismodalitäten verhandelten, packte Jimmy plötzlich das Handy und lief damit davon. H. wollte es zurück, da er der Meinung war, dass Jimmy ihm dafür noch Geld schuldete. Am Abend des 4. August 2015 traf H. zufällig Jimmy in einem afrikanischen Shop in der Innenstadt von München. Anwesend waren auch die beiden Mitangeklagten Freunde von H., der 17-jährige Z. und der 25-jährige A. Vor dem Geschäft kam es zu einer Rangelei zwischen H. und Jimmy, weil dieser das Telefon, das er in seiner Hosentasche hatte, nicht zurückgeben wollte. Die beiden anderen mischten sich schließlich in diese Rangelei ein und wollten H. helfen, das Telefon zurück zu bekommen. Schließlich kam es soweit, dass die drei gemeinsam mit Fäusten auf den am Boden liegenden Geschädigten Jimmy einschlugen, der sich und "sein" Handy verteidigte. Er erlitt durch die Schläge Schmerzen am Kopf, an der Hüfte und an der rechten Schulter.

Einer der kurz darauf eintreffenden Polizisten sagte in der Verhandlung aus, dass ein Zeuge auf die Polizei zugekommen sei und geschildert habe, dass 50 Meter weiter drei Afrikaner auf einen anderen Afrikaner einschlagen und versuchen würden, ihm das Mobiltelefon wegzunehmen.

17-Jähriger muss an Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs teilnehmen

Das Amtsgericht München verurteilte die Männer wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei der Höhe der Strafe bei dem 17-Jährigen berücksichtigte das Gericht, dass er außer diesem einen Vorfall einen sehr positiven Weg nehme, seitdem er hier in Deutschland ist. Vor diesem Hintergrund meinte das Gericht, von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Form eines Arrests absehen zu können, und hielt einen Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs* bei der Arbeiterwohlfahrt für erzieherisch geeignet, um den Angeklagten Z. künftig von derartigen Straftaten abzuhalten.

Geldstrafen für weitere Täter

Bei den beiden Erwachsenen ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus. Die Angeklagten seien beide offensichtlich der Meinung gewesen, dass sie sich nur ihr Recht verschaffen bzw. dasjenige des Angeklagten H., weil der Geschädigte (Jimmy) jedenfalls nach Ansicht des Angeklagten H. diesen betrogen und eigenmächtig ein Handy weggenommen habe. Das Gericht verurteilte die beiden Männer zu einer Geldstrafe von jeweils 1.200 Euro (120 Tagessätze zu je 10 Euro).

Erläuterungen

* -  Orientierungs- und Sozialkompetenzkurs

Der Kurs wird von der Arbeiterwohlfahrt durchgeführt und besteht aus Einzelgesprächen und 10 Kursabenden. Er soll jungen männlichen Flüchtlingen Orientierung und Sozialkompetenz vermitteln.

 

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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