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Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.02.1980
211 (154) C 3195/79 -

10 % Mietminderung bei rostigem Leitungswasser

Mietmangel

Rostiges Wasser stellt einen Mietmangel dar. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil rostiges Wasser aus der Hauswasserleitung kam.

Das Amtsgericht Köln urteilte, dass rostiges Leitungswasser einen Mietmangel darstellt. Dieser Mietmangel würde eine Mietminderung in Höhe von 10 % rechtfertigen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köln (zt/WM 82, 226/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1982, Seite: 226
WuM 1982, 226

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Dokument-Nr.: 13900 Dokument-Nr. 13900

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