wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 14. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2015
9 C 299/14 WEG -

Wanddurchbruch zwecks Verbindung zweier Eigentumswohnungen bei nicht gegebener Gefährdung der Standsicherheit und des Brandschutzes zulässig

Eigentümer beider Wohnungen hat Anspruch auf Genehmigung durch übrige Wohnungseigentümer

Der Eigentümer zweier Wohnungen hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Genehmigung eines Wanddurchbruchs, um die beiden Wohnungen zu verbinden, wenn dadurch weder die Standsicherheit noch der Brandschutz gefährdet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer zweier benachbarter Wohnungen beabsichtigte diese zu verbinden. Dazu sollte in einer tragenden Wand ein Durchbruch vorgenommen werden, um dort eine Tür einzubauen. Die übrigen Wohnungseigentümer sahen dadurch jedoch die Standsicherheit und den Brandschutz gefährdet und lehnten daher mehrheitlich die Baumaßnahme ab. Dagegen richtete sich die Klage des Wohnungseigentümers.

Anspruch auf Genehmigung des Wanddurchbruchs

Das Amtsgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Wohnungseigentümers. Ihm habe gegen die übrigen Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Genehmigung des Wanddurchbruchs zugestanden. Denn durch die Baumaßnahme seien die übrigen Eigentümer nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt worden.

Keine Gefahr für Standsicherheit und Brandschutz

Eine Gefahr für die Standsicherheit und den Brandschutz habe nach den Ausführungen eines Sachverständigen nicht bestanden, so das Amtsgericht. Zudem sei es unerheblich gewesen, dass durch die Türöffnung die Abgeschlossenheit beider Wohnungen aufgehoben wurde. Denn dies allein stelle keinen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar. Eine vermehrte oder störende Nutzung der miteinander verbundenen Wohnungen sei nicht zu befürchten gewesen.

Lärm aufgrund Baumaßnahmen ist hinzunehmen

Das Amtsgericht erkannte zwar an, dass die eintägigen Baumaßnahmen mit einer erheblichen Lärmbelästigung verbunden seien. Dies sei aber von den übrigen Eigentümern hinzunehmen gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2015
Quelle: Amtsgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21950 Dokument-Nr. 21950

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21950

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?