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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
49 C 57/22 -

Fluggesellschaft kann rechtzeitiges Erscheinen der Fluggäste nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten

Spezifischer Vortrag ist möglich

Eine Fluggesellschaft kann das rechtzeitige Erscheinen der Fluggäste zur Flugabfertigung nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten. Vielmehr ist ihr ein spezifischer Vortrag dazu möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten zwei Frauen vor dem Amtsgericht Hamburg eine Ausgleichszahlung, weil ihr Flug von Hamburg nach Hurghada im Februar 2020 mit einer Verspätung von 16 Stunden das Ziel erreichte. Die Fluggesellschaft hielt den Anspruch für nicht gegeben. Ihrer Meinung nach müssen die Fluggäste darlegen, dass sie sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hätten.

Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung

Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Fluggäste. Ihnen stehe nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf Ausgleichszahlung zu. Es sei davon auszugehen, dass sich die Flugreisenden rechtzeitig vor Abfertigung des Fluges eingefunden haben. Das Bestreiten der Fluggesellschaft erfolge insoweit ins Blaue hinein. Es habe für die Fluggesellschaft die Möglichkeit bestanden entsprechende Kenntnis zu erlangen. So müssen Flugreisende mit ihrer Bordkarte die Sicherheitsschleuse passieren. Zudem geben sie regelmäßig Gepäck auf.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2022
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

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