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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „persönliches Erscheinen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
- 49 C 57/22 -

Fluggesellschaft kann rechtzeitiges Erscheinen der Fluggäste nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten

Spezifischer Vortrag ist möglich

Eine Fluggesellschaft kann das rechtzeitige Erscheinen der Fluggäste zur Flugabfertigung nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten. Vielmehr ist ihr ein spezifischer Vortrag dazu möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten zwei Frauen vor dem Amtsgericht Hamburg eine Ausgleichszahlung, weil ihr Flug von Hamburg nach Hurghada im Februar 2020 mit einer Verspätung von 16 Stunden das Ziel erreichte. Die Fluggesellschaft hielt den Anspruch für nicht gegeben. Ihrer Meinung nach müssen die Fluggäste darlegen, dass sie sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hätten.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Fluggäste. Ihnen stehe nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf Ausgleichszahlung zu. Es sei davon auszugehen, dass sich die Flugreisenden rechtzeitig vor Abfertigung des Fluges... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.10.2014
- 10 AZB 24/14 -

Verhängung von Ordnungsgeld wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Beklagten nur bei Erschwerung der Sach­verhalts­aufklärung zulässig

Ordnungsgeld dient nicht der Erzwingung eines Vergleichs­abschlusses

Bleibt die Partei eines Rechtstreits unentschuldigt dem Gerichtstermin fern, so darf nur dann ein Ordnungsgeld angedroht und verhängt werden, wenn durch das Ausbleiben die Sach­verhalts­aufklärung erschwert und somit der Prozess verzögert wird. Das Ordnungsgeld dient nämlich nicht dazu, einen Vergleichsabschluss zu erzwingen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen Rechtstreit über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung. Zu einem Gerichtstermin im November 2013 ordnete das Arbeitsgericht Berlin das persönliche Erscheinen der Klägerin und des Geschäftsführers des Beklagten an. Letzterer erschien jedoch nicht. Gegen den Geschäftsführer der Beklagten wurde daher ein Ordnungsgeld von 500... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.07.2013
- 18 W 10/13 -

Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens: Anordnung des persönlichen Erscheinens einer juristischen Person erfordert Benennung eines gesetzlichen Vertreters

Fehlende Benennung begründet Fehlerhaftigkeit der Ladung

Wird zu einem Gerichtstermin das persönliche Erscheinen einer juristischen Person angeordnet, so muss in der Ladung ein gesetzlicher Vertreter benannt werden. Die Nennung der juristischen Person allein genügt nicht. Fehlt die Benennung ist die Ladung formell unwirksam, so dass kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens verhängt werden darf. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Landgericht Hagen ordnete im Mai 2013 im Zusammenhang mit der Ladung zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen der Klägerin an. Es sollte aber genügen, wenn ein zur Sachverhaltsaufklärung in der Lage befindlicher Vertreter den Termin wahrnimmt. Bei der Klägerin handelte es sich um eine juristische Person. Zum Verhandlungstermin... Lesen Sie mehr