Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Halle-Saalkreis, Urteil vom 17.03.2009
- 93 C 4044/08 -
Mieter für Abbrechen eines Schlüssels nicht verantwortlich
Schlüssel kann aufgrund Materialermüdung abbrechen - Streit um Briefkastenschlüssel
Ein Mieter muss dem Vermieter einen abgebrochenen Schlüssel nur dann ersetzen, wenn ihm ein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Ein Schlüssel könne nämlich nach der Lebenserfahrung auch aufgrund von Materialermüdung abbrechen. Dann hafte der Mieter hierfür nicht, entschied das Amtsgericht Halle.
Im zugrunde liegenden Fall war einem
Streit um 75,45 EUR vor dem Amtsgericht
Das Briefkastenschloss musste ausgewechselt werden. Es entstanden insgesamt Kosten in Höhe von 75,45 EUR. Diesen Betrag klagte der
Gericht: Mieter hat Obhuhtspflichten nicht verletzt
Das Gericht gab dem
Schlüssel kann aufgrund Materialermüdung abbrechen
Der
Vermieter muss Verschulden des Mieters nachweisen
Sofern der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht Halle (vt/pt)
Jahrgang: 2010, Seite: 207 GE 2010, 207 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2009, Seite: 739 NZM 2009, 739
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9628
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9628
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.