wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.07.2009
30 C 3125/08-47 -

Kein Anspruch auf DVD-Player zu 1 Cent - Falscher Preis im Online-Shop

Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen

Kunden haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Kauf eines Geräts, das mit einem offensichtlich falschen Preis ausgezeichnet wurde. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Onlineshop DVD-Player der Marke Grundig für 0,01 EUR angeboten. Die (spätere) Klägerin sah das Angebot und schlug zugleich zu: Sie legte 10 Stück zum Preis von 10 Cent in ihren Warenkorb. Das System des Onlineshops prüfte die Verfügbarkeit der Geräte und Bingo, 10 Geräte waren verfügbar. Die Käuferin setzte den Kaufvorgang fort. Per E-Mail wurde ihr schließlich der Einkauf vom Onlineshop bestätigt. Eine Woche später bestellte sie auf die gleiche Weise 30 DVD-Spieler. Die Player wurden aber nie geliefert. Der Shopbetreiber erklärte die Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums. Der Preis von einem Cent sei aufgrund eines Systemfehlers zustande gekommen. Der wahre Preis würde 49,- EUR betragen.

Richter: Kein Kaufvertrag zustande gekommen

Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main verlangte die Internetkäuferin die Lieferung der DVD-Player zum angegebenen Preis. Das Gericht wies die Klage ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf die 40 DVD-Player zu einem Gesamtpreis von 40 Cent, da ein entsprechender Kaufvertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen sei.

Verfügbarkeitsprüfung führt nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages

Die interne Verfügbarkeitsprüfung des Systems stelle keine rechtsverbindliche Annahmeerklärung dar. Vielmehr sei die Verfügbarkeitsprüfung nur eine Art Vorabservice. Ein Verbraucher könne nicht im Ernst davon ausgehen, dass irgendjemand fabrikneue DVD-Spieler zum Preis von 1 Cent veräußere.

Auch Kaufbestätigung führt nicht zu verbindlichem Kaufvertrag

Auch aufgrund der schriftlichen Kaufbestätigung sei es nicht zu einem Kaufvertrag gekommen, führte das Gericht weiter aus. In der E-Mail sei ausdrücklich ausgeführt, dass die Annahme der Bestellung erst durch Auslieferung der Ware erfolge. Dies sei aber nie geschehen. Insoweit kam es auf die erklärte Irrtumsanfechtung gar nicht mehr an.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Kaufrecht
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „falsche Preisangabe Internet Shop Kaufvertrag“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8283 Dokument-Nr. 8283

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8283

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?