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Amtsgericht Frankfurt am Main, Entscheidung vom 27.06.2019
- 29 C 1220/19 -
Bezeichnung einer Mieterin als "Fräulein" durch ältere Mitmieter stellt keine Beleidigung dar
Mieterin steht kein Unterlassungsanspruch zu
Wird eine Mieterin von älteren Mitmietern als "Fräulein" bezeichnet, so liegt darin keine Beleidigung. Der Mieterin steht daher kein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung klagte im Jahr 2019 gegen ein Ehepaar, welches ebenfalls eine Wohnung in dem Haus bewohnte, auf
Kein Anspruch auf Unterlassung
Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Keine Beleidigung durch Bezeichnung "Fräulein"
Nach Auffassung des Amtsgerichts könne den Eheleuten ein gewisses Maß an Unfreundlichkeit, mangelnde Kompromissbereitschaft oder ein unhöfliches Beharren zugeschrieben werden. Denn sie haben ihr Verhalten trotz Kenntnis dessen, dass es die Mieterin verärgert, als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2019
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 1424 GE 2019, 1424
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Dokument-Nr. 28140
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