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Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 25.11.2008
- 51 C 3840/08 -
Rauchverbot in spanischem Hotel ist kein Reisemangel
In spanischen Hotels mit Rauchverbot rechnen
Spanien-Urlauber müssen damit rechnen, dass Hotels auf ihrem Gelände das Rauchen verbieten. Reiseveranstalter sind daher nicht dazu verpflichtet, solche Verbote im Katalog bei jedem Hotel einzeln aufzuführen. Dies entschied das Amtsgericht Duisburg.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Urlauber vom
Seit Anfang 2006 gilt in Spanien ein weit reichendes Rauchverbot
Es sei allgemein bekannt, dass in
Reiseveranstalter wies im Preisteil des Reisekataloges auf mögliche Rauchverbote hin
Mängelansprüche würden im vorliegenden Fall aber jedenfalls deshalb ausscheiden, weil der Reiseveranstalter im Preisteil des Reisekataloges, der der Buchung der Reise zugrunde lag, unstreitig auf mögliche Rauchverbote hingewiesen hat. Für die Frage, welche Beschaffenheit der Reise die Parteien bei Vertragschluss übereinstimmend vorausgesetzt haben, komme es maßgeblich auf die Angaben im
Etwaige Zusicherungen des Reisebüros muss sich der Reiseveranstalter nicht zurechnen lassen
Darüber hinausgehende Zusicherungen des Reisebüros müsse sich der Reiseveranstalter nicht zurechnen lassen. Zusagen, die zur Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters im offenen Widerspruch stehen und/oder "ins Blaue hinein" erfolgen, könne das reisevermittelnde Reisebüro nicht abgeben. Um eine solche Zusage habe es sich aber hier gehandelt. Nach dem klägerischen Vortrag habe die Mitarbeiterin des Reisebüros die Auskunft mit fehlenden Angaben in der Hotelbeschreibung begründet. Aus dem Umstand, dass dort anders als an anderen Stellen im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht Duisburg (pt)
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Dokument-Nr. 10168
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