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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 05.09.2022
- 31 C 233/21 -
Ferienwohnung an stark befahrener Straßenkreuzung: Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Lärm- und Abgasbelästigung
Vorliegen eines Reisemangels
Wird aus einem Internet-Angebot nicht deutlich, dass die beworbene Ferienwohnung unmittelbar an einer stark befahrenen Straßenkreuzung liegt, besteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung. Eine erhebliche Lärm- und Abgasbelästigung begründet das Vorliegen eines Reisemangels. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar buchte für sich eine
Anspruch auf Reisepreisminderung von 20 %
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe wegen der erheblichen Lärm- und
Lärm- und Abgasbelästigung als Reisemangel
Die erhebliche Lärm- und
Notwendigkeit eines ausdrücklichen Hinweises auf Straßenkreuzung
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Beklagte ausdrücklich auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.10.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 80 RRa 2023, 80
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Dokument-Nr. 32271
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