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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2007
- 10 C 24/07 -
20 % Mietminderung bei 16 Tagen Fahrstuhl-Ausfall für Mieter in der 10. Etage
Zur Mietminderung bei Ausfall des Aufzugs in einem Hochhaus
Ein Mieter, der in der 10. Etage eines Hochhauses wohnt, und über längere Zeit nicht den Fahrstuhl nutzen kann, darf die Miete um 20 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter eine Wohnung gemietet, die sich im 10. Obergeschoss eines Hauses befand. In der Zeit vom 16.5.2006 bis 31.5.2006 war der
Fahrstuhlausfall stellt nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung dar
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass der Mieter wegen des Ausfalls des Fahrstuhls die
20 % Mietminderung angemessen und erforderlich
Das Amtsgericht hielt eine Minderung von 20 % der Bruttomiete für angemessen aber auch für erforderlich. Bei der Lage der Wohnung im 10. OG stelle der Ausfall des Fahrstuhls eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar, denn das Erreichen der Wohnung sei bei Anlegen eines objektiven Maßstabes nur unter erheblichen Mühen möglich. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass der Mieter während des Fahrstuhlausfalls Einkäufe des täglichen Lebensbedarfs in die Wohnung verbringen musste, was das Treppensteigen bis in das 10. Obergeschoss zusätzlich erschwer. Eine Minderung von 20 % erscheine daher auch unter Berücksichtigung der Dauer des Fahrstuhlausfalls angemessen und erforderlich (vgl. auch AG Charlottenburg, Urteil v. 15.12.1989 - 2 C 484/89 = AG Charlottenburg GE 1990, 423; 10 % bei Lage der Wohnung im 4.OG).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Berlin-Mitte (vt/pt)
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Jahrgang: 2007, Seite: 227 MM 2007, 227
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Dokument-Nr. 13130
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