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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.03.2020
- 238 C 188/19 -
Berliner Mietendeckel schließt nicht Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung aus
Öffentlich-rechtliche Regelung spielt im zivilrechtlichen Verhältnis keine Rolle
Der Berliner Mietendeckel schließt nicht den Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung aus. Denn das Gesetz zum Mietendeckel spielt als öffentlich-rechtliche Regelung für das zivilrechtliche Verhältnis der Mietvertragsparteien keine Rolle. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Berlin erhielt nach dem in § 3 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (sog. Berliner Mietendeckel) geregelten Stichtag (18. Juni 2019) eine Aufforderung der Vermieterin zur
Anspruch auf Zustimmung trotz Mietendeckel
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe der Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2020
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2020, 612/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 612 GE 2020, 612
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Dokument-Nr. 28732
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