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alle Urteile, veröffentlicht am 24.04.2017

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 05.04.2017
- 3 K 569/16.MZ -

Für Akteneinsicht vor Ort dürfen gemäß Informations­freiheits­gesetz keine Gebühren erhoben werden

Rechtsgrundlage für Gebührenerhebung bei Einsichtnahme in amtliche Informationen bei der Behörde vor Ort nicht gegeben

Die Einsichtnahme in amtliche Informationen bei der Behörde vor Ort ist nach dem Landes­informations­freiheits­gesetz gebührenfrei, auch wenn ihr umfangreiche behördliche Vorbereitungs­maßnahmen vorausgegangen sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte im April 2015 unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz die Einsichtnahme in alle bei der beklagten Stadt vorhandenen Akten zu einem bestimmten Gemarkungsbereich, der als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Die Beklagte trug daraufhin zahlreiche Verfahrensakten innerhalb der Behörde zusammen. Wegen schützenswerter Belange wurden Schwärzungen und in drei Fällen die Beteiligung Dritter vorgenommen, deren Belange durch das Informationszugangsgesuch berührt wurden. Der Beklagten entstanden dadurch Personalkosten von mehr als 4.000 Euro.Nachdem dem Einsichtsgesuch überwiegend... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 22.03.2017
- 3 A 25/17 -

Syrischen Flüchtlingen ist aufgrund drohender Verfolgung und Folter bei Rückkehr nach Syrien Flüchtlingsstatus zuzuerkennen

Gefahr der Folter betrifft nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat eine Grundsatz­entscheidung in den sogenannten Aufstockungsfällen zugunsten syrischer Flüchtlinge getroffen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Eltern und drei minderjährige Kinder, waren 2015 vor dem Bürgerkrieg in Syrien über die Balkanroute nach Deutschland geflüchtet und hatten hier Asylanträge gestellt. Sie erhielten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den sogenannten subsidiären Schutzstatus zuerkannt. Damit ist ihre Abschiebung nach Syrien ausgeschlossen. Allerdings... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.03.2017
- 6 U 29/15 -

Google-Adword-Kampagne: Werbender haftet als "Störer" bei Erscheinen von Werbeanzeigen mit geschützter Unternehmens­bezeichnung

Verletzung des Markengesetzes beruht auf konkreter Ausgestaltung der Anzeige und nicht auf Verwendung bestimmter Schlüsselwörter

Ist eine Google-Adword-Kampagne so eingerichtet, dass bei der Eingabe einer geschützten Unternehmens­bezeichnung eine Werbeanzeige einer anderen Person (Werbender) erscheint, so steht dem Inhaber der geschützten Unternehmens­bezeichnung auch dann ein Unterlassungs­anspruch gegen den Werbenden zu, wenn dieser nicht für die Einblendung seiner Anzeige verantwortlich ist, hiervon aber wusste. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls nutzt die geschäftliche Bezeichnung "W... C... T...". Die Beklagten sind in derselben Branche tätig wie der Kläger. Durch eine Adword-Kampagne der Beklagten erschien bei der Eingabe des Suchbegriffs "W... C... T..." im Suchfeld der Suchmaschine Google eine Anzeige der Beklagten. Der Kläger nahm die Beklagten daraufhin gerichtlich auf Unterlassung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.04.2016
- XII ZB 236/15 -

BGH: Freie Willensbestimmung hinsichtlich einer Unterbringung setzt Krankheitseinsicht des Betreuten voraus

Keine freie Willensentscheidung bei fehlender Krankheitseinsicht

Die Unterbringung eines Betreuten nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB ist zwar dann nicht möglich, wenn der Betreute seinen Willen frei bestimmen kann. Fehlt es ihm aber an der Krankheitseinsicht, schließt dies eine freie Willensbestimmung aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall genehmigte das Amtsgericht Bremen im Juni 2015 die Unterbringung eines Betreuten. Dieser litt an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Zudem war er stark drogenabhängig. Die Genehmigung der Unterbringung wurde durch das Landgericht Bremen bestätigt. Es stützte seine Entscheidung auf § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 07.02.2017
- 67 S 20/17 -

Schönheits­reparatur­klausel umfasst nicht Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke

Unzureichende Kooperation des Mieters bei Beseitigung von Bagatellmängeln rechtfertigt keine Kündigung

Die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke wird nicht von der Schönheits­reparatur­klausel umfasst und muss daher nicht vom Mieter durchgeführt werden. Zudem rechtfertigt eine unzureichende Kooperation des Mieters bei der Beseitigung von Bagatellmängeln bei einem langjährigen beanstandungsfreien Mietverhältnis weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke. Die Vermieterin sah sich dafür aber nicht verantwortlich. Ihrer Meinung nach unterfallen die Schäden der Schönheitsreparaturklausel und seien daher von der Mieterin zu beseitigen. Die Vermieterin warf der Mieterin zudem eine unzureichende Kooperation... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.03.2017
- L 16/3 U 58/14 -

Tod des Vaters über dreißig Jahre verschwiegen - Tochter muss Unfallrente zurückzahlen

Verschärfte Haftung dient dem Schutz der Beitragszahler

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine general­bevollmächtigte Tochter für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos als Verfügende haftbar ist.

In dem zugrunde liegenden Fall bezog der 1922 geborene und 1975 verstorbene Vater einer Tochter eine Verletztenrente vom für einen Baustellenunfall aus dem Jahre 1962. Die Rente von zuletzt rund 510 Euro/Monat wurde stets auf ein Postsparbuch der 1921 geborenen Mutter überwiesen. Erst als diese im betreuten Wohnen untergebracht wurde und die Tochter dem Gemeindeunfallversicherungsverband... Lesen Sie mehr




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