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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Decken“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.05.2020
- 222 C 84/20 -

Keine Sanierungsarbeiten an Wohnung vor Übergabe der Schlüssel an Vermieter durch Mieter

Eigenmächtige Sanierungsarbeiten rechtfertigt einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung

Bevor der Mieter nicht die Schlüssel zur Wohnung dem Vermieter übergeben hat, darf der Vermieter nicht mit den Sanierungsarbeiten beginnen. Andernfalls kann der Mieter eine einstweilige Verfügung gerichtet auf Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung und Einräumung des Besitzes beantragen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Dachgeschosswohnung in Köln umfassend saniert werden. Anfang des Jahres 2020 hatten sich die Parteien über die Modalitäten dazu geeinigt. So sollte die Mieterin während der Arbeiten in einer Erdgeschosswohnung des Hauses ziehen. Sie räumte daher die Wohnung und verschloss sie. Am nächsten Tag sollten der Vermieterin bzw. deren Handwerkern die Wohnungsschlüssel übergeben werden. Dazu kam es aber nicht, da die Erdgeschosswohnung mit erheblichen Mängeln behaftet war. Die Mieterin verweigerte daher den Einzug. Die Vermieterin kümmerte sich darum nicht und begann mit den Sanierungsarbeiten. Sie ließ einen Wanddurchbruch... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 07.02.2017
- 67 S 20/17 -

Schönheits­reparatur­klausel umfasst nicht Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke

Unzureichende Kooperation des Mieters bei Beseitigung von Bagatellmängeln rechtfertigt keine Kündigung

Die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke wird nicht von der Schönheits­reparatur­klausel umfasst und muss daher nicht vom Mieter durchgeführt werden. Zudem rechtfertigt eine unzureichende Kooperation des Mieters bei der Beseitigung von Bagatellmängeln bei einem langjährigen beanstandungsfreien Mietverhältnis weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke. Die Vermieterin sah sich dafür aber nicht verantwortlich. Ihrer Meinung nach unterfallen die Schäden der Schönheitsreparaturklausel und seien daher von der Mieterin zu beseitigen. Die Vermieterin warf der Mieterin zudem eine unzureichende Kooperation... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mitte, Urteil vom 08.08.2013
- 121 C 135/13 -

Malerpflicht des Vermieters: Vermieter muss dezente Farben verwenden

Hellblaue Farbgebung verstößt gegen Rück­sichts­nahme­gebot

Ist ein Vermieter verpflichtet die Wohnung der Mieter zu streichen, so muss er dezente Farben wählen. Dazu gehört die Farbe hellblau aber nicht. Will der Vermieter diese Farbe für die Wände verwenden, so verstößt er gegen das Rück­sichts­nahme­gebot aus § 241 Abs. 2 BGB. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Mitte verurteilte eine Vermieterin dazu, die Wände und Decken einer ihrer Mietwohnungen zu malern. Um der Verurteilung nachzukommen beauftragte sie eine Malerfirma. Diese sollte die Wände und Decken der bewohnten Räume in der Farbe hellblau streichen. Die Mieter der Wohnung wollten jedoch einen Anstrich in weiß. Da sich die... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 02.12.2011
- 7 C 243/11 -

Schäden aufgrund von Wassereintritt berechtigen zu einer Mietminderung

Zudem muss der Vermieter Schäden und Ursache der Wasserschäden beseitigen

Kommt es infolge eines Wassereinbruchs zu Feuchtigkeits­schäden im Zimmer einer Wohnung, so ist der Mieter berechtigt seine Miete zu mindern. Zudem hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Beseitigung der Feuchtigkeits­schäden sowie der Ursache des Wassereinbruchs. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im Januar 2010 infolge der Schneeschmelze zu einem Wasserschaden an der Decke des Arbeitszimmers von Mietern einer Wohnung. Dieser wurde im Sommer von der Vermieterin malermäßig behoben. Im Dezember 2010 kam es erneut zu einem Wassereinbruch infolge einer Schneeschmelze. Dies führte zu Schäden am Parkett, an der Tapete und der Decke. Aufgrund des muffigen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 17.03.2008
- 211 C 3/07 -

Vermieter muss das Durchdringen von Zigarettenqualm durch Decke und Wände verhindern

Eindringender Zigarettenrauch begründet Recht zur Mietminderung

Führt der exzessive Tabakkonsum eines Mitmieters dazu, dass Zigarettenrauch durch die Decke und den Wänden in die Nachbarwohnung dringt, so ist der Vermieter verpflichtet durch geeignete Maßnahmen dies zu verhindern. Zudem begründet der eindringende Zigarettenqualm ein Recht zur Mietminderung von 10 %. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter einer Wohnung bei der Hausverwaltung der Vermieterin über das Eindringen von Zigarettengeruch aus der unter ihr liegenden Wohnung. Sie verlangten von der Vermieterin die Decke zwischen den Wohnungen so abzudichten und instand zu setzen, dass kein Zigarettenrauch mehr eindringen kann. Zudem minderten sie ihre Miete um 10 %. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 30.05.1989
- 64 S 71/89 -

Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 %

Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ist beeinträchtigt

Befinden sich an den Decken oder Wänden der Wohnräume Wasserflecken, so ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Solche Mängel rechtfertigen eine Mietminderung von 20 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da das Bad und die Loggia erhebliche Wasserschäden aufwiesen, eine Wand im Wohnzimmer durchfeuchtet war, im Erkerzimmer sich große Wasserflecken an der Decke befanden bzw. im Schlafzimmer an einer Wand. Des Weiteren war im Bad und im Wohnzimmer monatelang der Putz abgeklopft, damit die Feuchtigkeit beseitigt... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.01.2004
- 64 S 334/03 -

Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung

Recht zur Minderung ebenfalls bei Loch im Fußboden, stark verkalkter Toilette, schlechtem Geruch im Bad, verkeimten und verkalkten Bad, loser Steckdose, Risse in der Decke und Wasserschaden

Kommt es aufgrund von Bauarbeiten außer- und innerhalb der Wohnung zu Lärmbelästigungen, so rechtfertigt dies die Minderung der Miete. Das Recht zur Mietminderung besteht ebenfalls, wenn ein Bordell im Haus ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung minderte ihre Miete aufgrund einiger behaupteter Mängel. Der Vermieter trat dem Minderungsrecht entgegen. Er war der Meinung, dass wegen einer Regelung im Mietvertrag die Mieterin nicht zu einer Minderung berechtigt gewesen sei. Er klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Saarburg, Urteil vom 28.11.2001
- 5 C 473/01 -

Geringfügige Beeinträchtigungen berechtigen nicht zu einer Mietminderung

Folgende Mängel sind geringfügig: mangelnde Verfugung der Fußbodenleisten und Türenränder, überarbeitungsbedürftige Decke, renovierungsbedürftiger Flur und fehlende Wäscheleinen im Trockenraum

Geringfügige Mängel einer Mietsache rechtfertigen keine Mietminderung. Es liegen insofern nur unerhebliche Beeinträchtigungen vor. Dies hat das Amtsgericht Saarburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die beklagte Mieterin ihre Miete wegen folgender behaupteter Mängel: mangelnde Verfugung der Fußbodenleisten und Türenränder, überarbeitungsbedürftige Decke, renovierungsbedürftiger Flur, fehlende Wäscheleinen im Trockenraum, unfertiger Zustand der Außenanlage, fehlender Rasen und ungenügende Pflege der Anlage. Der Garten wurde von der Beklagten nicht... Lesen Sie mehr




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