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alle Urteile, veröffentlicht am 07.04.2017

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 3 C 24.15 und BVerwG 3 C 13.16 -

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille darf nicht von vorheriger MPU abhängig gemacht werden

Einmalige Trunkenheitsfahrt rechtfertigt keine Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blut­alkohol­konzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahr­eignungs­gutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor.

Im Verfahren BVerwG 3 C 24.15 hatte das Strafgericht die Klägerin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (BAK 1,28 Promille) nach § 316 StGB verurteilt und ihr nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen, da sich aus der Tat ergebe, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Als sie die Neuerteilung beantragte, erhielt sie von der Fahrerlaubnisbehörde gestützt auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d i.V.m. Buchst. a der Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) die Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten vorzulegen. Im Verfahren BVerwG 3 C 13.16 hatte das Strafgericht dem Kläger die Fahrerlaubnis bei im Übrigen gleichem Sachverhalt wegen einer Trunkenheitsfahrt... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2017
- III ZR 368/16 -

Eltern haften nicht für Einkäufe ihrer Kinder über 0900-Premiumdienstnummer

Keine Haftung des Anschlussinhabers bei nicht autorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein "Pay by Call-Verfahren"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 45 i Abs. 4 Satz 1 TKG auf die telefonisch veranlasste Ausführung eines Zahlungsdienstes keine Anwendung findet und der Inhaber eines Telefonanschlusses somit für dessen Nutzung durch einen von ihm hierfür nicht autorisierten Dritten im Rahmen eines "Pay by Call-Verfahrens" nicht haftet. Weiterhin hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, ob die Verlängerung einer Rechts­mittel­begründungs­frist durch Verfügung des Vorsitzenden der Unterschrift bedarf.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Inhaberin eines Festnetztelefonanschlusses. Die Klägerin macht gegen sie aus abgetretenem Recht einen Entgeltanspruch für die Nutzung des Anschlusses im Rahmen des "Pay by Call-Verfahrens" über eine Premiumdienstenummer (0900) geltend. Die entsprechenden insgesamt 21 Anrufe wurden von dem damals 13-jährigen Sohn der Beklagten getätigt.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2017
- OVG 5 B 14.16 u.a. -

Verfahren ausgesetzt: Berliner Zweck­entfremdungs­verbot-Gesetz teilweise verfassungswidrig?

OVG legt erbittet Entscheidung des Bundes­verfassungs­gericht

Das Ober­verwaltungs­gericht hat heute in 41 Berufungsverfahren die Verfahren ausgesetzt und dem Bundes­verfassungs­gericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Regelungen des Zweck­entfremdungs­verbot-Gesetzes insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar sind als sie sich Rückwirkung beimessen.

In Berlin gilt seit dem 1. Mai 2014 ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Seither darf Wohnraum wegen einer besonderen Gefährdung der Wohnraumversorgung nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Als Zweckentfremdung gilt u.a. die Nutzung als Ferienwohnung oder die Nutzung für gewerbliche oder berufliche sonstige Zwecke. Das neue... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.03.2017
- 4 RVs 33/17 -

Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen nicht zu beanstanden

Erheblicher Unrechts- und Schuldgehalt der Tat schließen Aussetzung der Strafe auf Bewährung aus

Ein nicht vorbestrafter Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der bei einem vorsätzlich verkehrswidrigen Überholmanöver einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Verkehrsteilnehmer tödlich und drei weitere zum Teil schwer verletzt werden, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu bestrafen sein, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, das damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Ahaus und des Landgerichts Münster bestätigte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der zur Tatzeit 37 Jahre alte Angeklagte aus Gelsenkirchen fuhr im Juni 2015 mit einem Lieferwagen IVEO Daily Pakete aus. Aus Richtung Ahaus-Wüllen kommend befuhr er die L 572 in Richtung Stadtlohn. Nach einem ersten verkehrswidrigen Überholvorgang, bei dem der Angeklagte eine Linksabbiegerspur und eine durchgezogene Linie mit überhöhter... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 12.08.2016
- 416 C 10784/16 -

Neuem Eigentümer einer Immobilie steht Recht auf erstmalige Wohnungs­besichtigung zu

Zum Recht des Neueigentümers auf Besichtigung einer vor dem Kauf nicht gesehenen Mietwohnung

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass dem neuen Eigentümer einer Wohnung gegenüber dem Mieter ein Recht auf erstmalige Besichtigung der Wohnung zusteht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls kaufte mit Kaufvertrag vom 5. Oktober 2015 ohne vorherige Besichtigung eine Wohnung in München und wurde am 4. Februar 2016 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Wohnung war seit 27. Mai 1981 an den Beklagten vermietet. In dem Mietvertrag ist folgende Regelung:"(1) Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter oder beide... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 09.03.2017
- S 39 VE 25/14 -

Rente aus privater Unfallversicherung darf auf Opferentschädigungs-Rente angerechnet werden

Rentenbezüge sind als Einkunftsart auf Versorgungsrente anrechenbar

Auf die Beschädigtenrente nach dem Opfer­entschädigungs­gesetz sind Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung teilweise anrechenbar. Das gilt auch, wenn die private Unfallversicherung vom Ehemann der Rentenbezieherin abgeschlossen wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden hervor.

Die heute 66 Jahre alte Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens wurde in der Neujahrsnacht 2010 Opfer einer Straftat. Ein Unbekannter schlug ihr von hinten brutal auf den Kopf. Bei dem ungeschützten Sturz auf den Asphalt erlitt sie ein Schädel-Hirn-Trauma mit Folgeschäden. Ihren Beruf als Sekretärin musste sie in der Folgezeit einschränken. Der Kommunale Sozialverband Sachsen gewährte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2017
- OVG 11 B 11.16 -

Kein generelles waffenrechtliches Bedürfnis für Schalldämpfer zum Zweck der Jagdausübung

Verwendung von Schalldämpfern zur Jagd bis heute in verschiedenen Bundesländern ausdrücklich verboten

Das Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein in Berlin lebender Kläger, der in seiner Freizeit der Jagd nachgeht, nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erwerbsberechtigung für einen Schalldämpfer zum Zwecke der Jagdausübung hat. Damit bestätige das Ober­verwaltungs­gericht im Ergebnis die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erwerbsberechtigung ist ein waffenrechtliches Bedürfnis erforderlich. Zwar wird in der Spezialregelung des § 13 WaffG ein Bedürfnis der Jäger für den Erwerb und Besitz der für die Ausübung der Jagd erforderlichen Schusswaffen anerkannt (sog. "Jägerprivileg"). Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist diese Vorschrift aber insbesondere... Lesen Sie mehr




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