Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 05.04.2017
- 3 K 569/16.MZ -
Für Akteneinsicht vor Ort dürfen gemäß Informationsfreiheitsgesetz keine Gebühren erhoben werden
Rechtsgrundlage für Gebührenerhebung bei Einsichtnahme in amtliche Informationen bei der Behörde vor Ort nicht gegeben
Die Einsichtnahme in amtliche Informationen bei der Behörde vor Ort ist nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gebührenfrei, auch wenn ihr umfangreiche behördliche Vorbereitungsmaßnahmen vorausgegangen sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte im April 2015 unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz die Einsichtnahme in alle bei der beklagten Stadt vorhandenen Akten zu einem bestimmten Gemarkungsbereich, der als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Die Beklagte trug daraufhin zahlreiche Verfahrensakten innerhalb der Behörde zusammen. Wegen schützenswerter Belange wurden Schwärzungen und in drei Fällen die Beteiligung Dritter vorgenommen, deren Belange durch das Informationszugangsgesuch berührt wurden. Der Beklagten entstanden dadurch Personalkosten von mehr als 4.000 Euro.
Kläger hält Gebührenerhebung für unzulässig
Nachdem dem Einsichtsgesuch überwiegend stattgegeben worden war, setzte die Beklagte dem Kläger gegenüber eine Gebühr von 500 Euro fest und führte dazu aus, dass wegen des erheblichen Personalaufwands bei der Vorbereitung der Einsichtnahme der nach dem Gebührenrahmen mögliche Höchstbetrag in Ansatz gebracht werde. Dagegen wandte sich der Kläger mit seinem Widerspruch und machte geltend, dass die Gebührenerhebung unzulässig sei. Der Widerspruch blieb ohne Erfolg.
VG hebt Gebührenbescheid auf
Das Verwaltungsgericht Mainz gab der Klage statt und hob den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Antrag auf Informationszugang mit einheitlichem Lebenssachverhalt darf nicht in mehrere gebührenpflichtige Einzelbegehren aufgespalten werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2016
[Aktenzeichen: BVerwG 7 C 6.15]) - Gebühr in Höhe von 150 € für Einsicht in Bauakte ist unangemessen
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.11.2008
[Aktenzeichen: 1 K 921/08.KO])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24155
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24155
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.