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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 22.03.2017
- 3 A 25/17 -
Syrischen Flüchtlingen ist aufgrund drohender Verfolgung und Folter bei Rückkehr nach Syrien Flüchtlingsstatus zuzuerkennen
Gefahr der Folter betrifft nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat eine Grundsatzentscheidung in den sogenannten Aufstockungsfällen zugunsten syrischer Flüchtlinge getroffen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Eltern und drei minderjährige Kinder, waren 2015 vor dem Bürgerkrieg in
VG bejaht drohende asylerhebliche Gefahr bei Rückkehr nach Syrien
Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Göttingen verpflichtete das Bundesamt, sämtlichen Klägern den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Es ging dabei davon aus, dass den Klägern im Falle einer Rückkehr nach
Rechtsauffassung von Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht geht auseinander
Das Gericht befindet sich mit dieser Entscheidung auf einer Linie mit vielen anderen Verwaltungsgerichten in Deutschland, während einige Oberverwaltungsgerichte die Frage der Rückkehrer Gefährdung derzeit anders beurteilen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen/ra-online
- VG Düsseldorf bejaht Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Asylbewerber
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016
[Aktenzeichen: 3 K 7501/16.A]) - Syrer erhalten wegen drohender Verfolgung im Heimatland weiterhin vollen Flüchtlingsschutz
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.03.2017
[Aktenzeichen: 8a K 3540/16.A])
- Kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2017
[Aktenzeichen: 17 K 9980/16.A und 17 K 9400/16.A]) - Kein voller Flüchtlingsschutz für unverfolgt aus dem Heimatland ausgereiste Syrer
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2017
[Aktenzeichen: 1 K 2871/16.A u.a.])
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Dokument-Nr. 24156
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