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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.04.2022
- 4 U 2762/21 -
Drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung erfordert ausreichende Lesbarkeit und Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart
Belehrung muss beim Durchblättern erkennbar sein
Die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung in einem Lebensversicherungsvertrag erfordert eine ausreichende Lesbarkeit und die Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart. Die Belehrung muss beim Durchblättern erkennbar sein. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Dresden im Jahr 2021 als Berufungsgericht in einem versicherungsrechtlichen Fall unter anderem darüber zu entscheiden, ob die
Voraussetzung für drucktechnische Hervorhebung ist ausreichende Lesbarkeit und große Schrift
Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass die hinreichende drucktechnische Hervorhebung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2022
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dresden, Urteil
[Aktenzeichen: 8 O 929/21]
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Dokument-Nr. 31870
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