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Landgericht Bremen, Urteil vom 09.11.2023
- 2 S 31/21 -
Vorliegen einer energetischen Modernisierung bemisst sich nach Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme
Unbeachtlichkeit von fiktiv errechneten Einsparungen
Ob eine energetische Modernisierung zu einer nachhaltigen Einsparung von Endenergie im Sinne von § 555 b Nr. 1 BGB führt, bemisst sich anhand einer Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme. Unbeachtlich sind fiktiv errechnete Einsparungen. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2017 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Bremen nach den Einbau eines Gas-Brennwertkessels einer Mieterhöhungserklärung. Die Vermieterin behauptete, es liege einer Modernisierungsmaßnahme vor, durch die im Vergleich zum Status quo Endenergie nachhaltig eingespart werde. Die Mieterin sah dies anders und klagte schließlich auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete. Das Amtsgericht Bremen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.
Kein Anspruch auf Modernisierungsmieterhöhung
Das Landgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Mieterin stehe ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete zu, da die Mieterhöhungserklärung unwirksam sei. Die Vermieterin habe nicht nachweisen können, dass durch den Einbau des Gas-Brennwertkessels nachhaltig Endenergie eingespart wird und somit eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555 b Nr. 1 BGB vorliegt. Der bestellte Sachverständige hat dies nicht feststellen können.
Abstellen auf 5-Jahres-Zeitraum für Vorliegen einer nachhaltigen Energieeinsparung
Eine
Unbeachtlichkeit von fiktiv errechneten Einsparungen
Das Vorliegen einer dauerhaften
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2024
Quelle: Landgericht Bremen, ra-online (zt/WuM 2023, 761/rb)
- Amtsgericht Bremen, Urteil vom 07.01.2021
[Aktenzeichen: 4 C 163/20]
- Keine Duldungspflicht bei Austausch der Einrohrheizung durch Zweirohrheizung in nur einzelnen Wohnungen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2020
[Aktenzeichen: 64 S 215/19]) - Energetische Modernisierung rechtfertigt keine Mieterhöhung bei gleichzeitigen die Energieeinsparung aufhebenden Maßnahmen
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 11.01.2018
[Aktenzeichen: 202 C 374/17])
Jahrgang: 2023, Seite: 761 WuM 2023, 761
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Dokument-Nr. 33665
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