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Freitag, 6. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Martinshorn“ veröffentlicht wurden

Landgericht Köln, Urteil vom 17.09.2020
- 5 O 58/18 -

Feuerwehr haftet für Schäden nach Kollision mit anderem PKW

Auch im Einsatz befindlicher Fahrer eines Feuerwehrfahrzeug muss Schädigungen anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden

Auch im Einsatz mit Martinshorn und Blaulicht muss der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs aufpassen, dass Beschädigungen an anderen Verkehrsteilnehmern verhindert werden. Das hat das Landgericht Köln entschieden und die Stadt Köln dazu verurteilt, die durch ein Feuerwehrauto verursachten Schäden an einem PKW zu ersetzen.

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit einem Feuerwehrlöschzug in Köln geltend. Er stand vor einer roten Ampel auf der Bonner Straße stadtauswärts, als das Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht stadteinwärts an ihm vorbefuhr, hinter seinem Auto über die weiße, durchgehende Linie fuhr und scharf wendete, um seine Fahrt stadtauswärts fortzusetzen. Der Kläger behauptet, dass das Feuerwehrfahrzeug bei dem Wendemanöver sein Auto an zwei Stellen am Heck beschädigt hätte und verlangt Schadensersatz i.H.v. 1.928,71 € von der Stadt Köln. Er habe noch versucht, auszuweichen und möglichst nahe an das nächste Auto in... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 28.09.2016
- 1 O 454/13 -

Einfahrt in Kreuzungsbereich trotz Möglichkeit der Wahrnehmung eines Einsatzfahrzeugs begründet Mitverschulden an Unfall von 30 %

Einsatzfahrzeug muss bei Rotlicht notfalls mit Schritt­geschwindig­keit in Kreuzung einfahren

Kommt es auf einer Kreuzung zu einem Verkehrsunfall, weil ein Pkw-Fahrer trotz eines wahrnehmbaren Einsatzfahrzeugs bei "Grün" auf die Kreuzung fährt und das Einsatzfahrzeug nicht mit Schritt­geschwindig­keit bei Rotlicht auf die Kreuzung fährt, begründet dies eine Haftungsverteilung von 70 % zu 30 % zu Gunsten des Pkw-Fahrers. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 fuhr ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug bei Grünlicht auf eine Kreuzung. Zur selben Zeit fuhr ein Polizeifahrzeug unter Einsatz von Sonderrechten und mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h bei "Rot" ebenfalls auf die Kreuzung. Es kam zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Pkw-Fahrer gab an, das Martinshorn erst auf Höhe... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.10.2016
- 306 O 141/16 -

Auffahrunfall in Kreuzungsbereich nach Abbremsen wegen Hörens eines Martinshorns: Auffahrender haftet vollständig für Unfallfolgen

Kein Vorliegen eines grundlos starken Abbremsens

Kommt es in einem Kreuzungsbereich zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende meint, ein Martinshorn zu hören und deshalb sein Fahrzeug abbremst, so haftet der Auffahrende allein für die Unfallfolgen. In diesem Fall liegt kein grundlos starkes Abbremsen vor. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Autofahrerin wollte im Januar 2015 an einer Hamburger Kreuzung nach dem die Ampel auf "grün" umsprang nach rechts abbiegen, als sie ein Martinshorn vernahm. Sie bremste daher ihr Fahrzeug ab. Daraufhin fuhr ihr ein hinter ihr fahrender Audi-Fahrer auf. Da sich die Autofahrerin durch den Auffahrunfall verletzte, klagte ihre Arbeitgeberin... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.01.2018
- 12 U 155/17 -

Zur Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall zwischen Feuerwehrfahrzeug und Pkw

Fahrer von im Einsatz befindlichen Feuerwehrfahrzeugen sind bei Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht verpflichtet.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz zwar grundsätzlich Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 Straßen­verkehrs­verordnung in Anspruch nehmen dürfen. Dennoch sind die Fahrer trotz der Dringlichkeit der Einsatzfahrt bei der Inanspruchnahme der Sonderrechte zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht verpflichtet.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das bei der Beklagten haftpflichtversicherte Feuerwehrfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr einer Umlandgemeinde seinerzeit den Auftrag, wegen einer akuten Hochwasserlage Sandsäcke zu einem Sammeldepot in Steinheim am Albuch/Kreis Heidenheim zu transportieren. Entsprechend der Anordnung des Einsatzleiters, mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017
- I-1 U 46/16 -

Einfahrt eines Einsatzfahrzeuges in Kreuzungsbereich bei Rot nur mit Blaulicht begründet hälftige Mithaftung an Verkehrsunfall

Rotlichtverstoß eines Einsatzfahrzeugs nur unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn

Ein Einsatzfahrzeug darf in Notfällen zwar einen Rotlichtverstoß begehen. Dies setzt aber grundsätzlich den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn voraus. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil ein Einsatzfahrzeug nachts nur unter Einsatz von Blaulicht in ein Kreuzungsbereich einfährt, begründet dies ein Mitverschulden von 50 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Notarztwagen befand sich in einer Nacht auf einer Einsatzfahrt. Dabei fuhr das Fahrzeug bei Rotlicht nur unter Einsatz von Blaulicht in eine große innerstädtische Kreuzung hinein. Ein querender Opel-Fahrer, der das Einsatzfahrzeug erst spät wahrnehmen konnte, wurde davon derart überrascht, dass er eine Vollbremsung einleiten musste, um... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.09.2016
- 4 K 1534/15 -

Polizist muss Schaden am Fahrzeug nach grob fahrlässig verursachtem Unfall ersetzen

Einfahren in eine Kreuzung ohne Einschalten des Signalhorns und bei zu spätem Aktivieren des Blaulichts stellt schweren Sorgfalts­pflicht­verstoß dar

Ein Polizist, der bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug mit verspätet eingeschaltetem Blaulicht und ohne eingeschaltetes Martinshorn bei "Rot" zeigender Ampel in eine Straßenkreuzung einfährt, handelt grob fahrlässig und muss deshalb im Fall eines Unfalls den am Dienstfahrzeug entstandenen Schaden ersetzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war am 31. Oktober 2014 im Rahmen eines Einsatzes mit dem Streifenwagen mit aktiviertem "Blaulicht", jedoch ohne Martinshorn, in eine Straßenkreuzung in Ahaus eingefahren, die zu diesem Zeitpunkt für seine Fahrtrichtung Rotlicht gezeigt hatte. Im Kreuzungsbereich war es sodann zur Kollision mit einem von links kommenden Fahrzeug gekommen,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2014
- 10 S 55/13 -

Kein Blaulicht und Martinshorn für Fahrzeuge eines Hausnotrufdienstes

Mögliche Wirkungs­beeinträchti­gung der Warneinrichtung sowie größerer Gefahr schwerer Unfälle bei inflationärem Gebrauch des Blaulichts

Ein Hausnotrufdienst darf seine Fahrzeuge nicht mit Blaulicht und Martinshorn ausrüsten. Eine entsprechende Genehmigung darf nicht erteilt werden, da andernfalls die Wirkung der Warneinrichtung beeinträchtigt werden kann und die Gefahr von schweren Unfällen vergrößert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs Baden-Württemberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betreiber eines Hausnotrufdienstes beantragte bei der zuständigen Behörde die Genehmigung, zwei seiner Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn ausrüsten zu dürfen. Nachdem die Behörde den Antrag ablehnte, erhob der Hausnotrufdienstbetreiber Klage. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage jedoch ab. Dagegen richtete sich der Antrag... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 18.07.2005
- 12 U 50/04 -

Sonderrechte eines Polizeifahrzeugs nur bei Einsatz von Martinshorn und Blaulicht

Haftung für Auffahrunfall bei Rotlichtverstoß aufgrund fehlenden Einsatzes des Martinshorns

Ein Polizeifahrzeug darf nur dann im Rahmen seiner Sonderrechte bei Rot in eine Kreuzung einfahren, wenn es dabei Martinshorn und Blaulicht einsetzt (§ 38 Abs. 1 Satz 2 StVO). Fehlt es am Einsatz des Martinshorns und kommt es zu einem Auffahrunfall, so haftet das Land für die Unfallfolgen. Dies hat das Kammergericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1999 befand sich ein Polizeifahrzeug auf einer Einsatzfahrt. In diesem Zusammenhang fuhr das Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht bei Rot in eine Kreuzung hinein. Ein Autofahrer, dessen Ampel grün zeigte, bemerkte das Polizeifahrzeug in letzter Sekunde und leitete eine Vollbremsung ein. Dadurch konnte ein Zusammenstoß mit dem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 20.12.2006
- 4 U 259/05 -

Einsatzfahrer der Feuerwehr trägt Mitschuld an Unfall aufgrund Vorfahrtsverletzung trotz Sonderrechte

Sonderrechte erlauben kein rücksichtloses Fahren

Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr muss trotz seiner Sonderrechte (Blaulicht und Martinshorn) die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer beachten. Fährt er daher bei Rot in eine Kreuzung ein, ohne sich vorher vergewissert zu haben, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht anerkennen, und kommt es zu einem Unfall, so trifft dem Einsatzfahrer eine Mitschuld. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es auf einer Kreuzung zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr. Während der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs unter Ausübung der Sonderrechte über Rot in die Kreuzung eingefahren ist, fuhr die Fahrerin des PKW in die Kreuzung hinein, da die Ampel grün zeigte, und überhörte dabei das Martinshorn des Feuerwehrfahrzeugs.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.07.2013
- 4 StR 66/13 -

BGH bestätigt Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bei Verkehrsunfall zwischen Feuerwehrfahrzeug und Linienbus

Revision gegen Urteil des Landgerichts als unbegründet verworfen

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt, mit der das Gericht den Fahrers eines Feuer­wehr­einsatz­fahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall zwischen Feuerwehrfahrzeug und Linienbus zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens war am 6. Juli 2011 in Hamburg-Tonndorf bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Lichtzeichenanlage mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere... Lesen Sie mehr