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Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 17.05.2010
- 13 C 670/10 -
Wirksame Kleinreparaturklausel bei Beschränkung der Einzelreparaturkosten auf 110 EUR
Mieter muss Kosten für Reparatur von Rollläden tragen
Eine Kleinreparaturklausel ist wirksam, wenn die Kosten pro Einzelreparatur auf 110 EUR beschränkt werden und wenn der jährliche Höchstbetrag nicht 8 % der Jahresgrundmiete bzw. 500 EUR übersteigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung die Kosten für die Reparatur der
Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten bestand
Das Amtsgericht Würzburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2015
Quelle: Amtsgericht Würzburg, ra-online (vt/rb)
- Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: Obergrenze von 120 Euro pro Einzelreparatur unzulässig
(Amtsgericht Bingen, Urteil vom 04.04.2013
[Aktenzeichen: 25 C 19/13]) - Unwirksamkeit einer Kleinreparaturklausel aufgrund unzulässigen Höchstbetrags von 200 Euro pro Einzelreparatur
(Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 06.03.2008
[Aktenzeichen: 31 C 306/07])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2010, Seite: 561 WuM 2010, 561
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Dokument-Nr. 21412
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