wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Inline-Skater“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.2016
- 32 C 3057/15 -

Inlineskater muss beim Einbiegen von Nebenweg in kombinierten Fahrrad- und Fußgängerweg Vorfahrt des Radfahrers beachten

Haftung des Inlineskaters für Unfall mit Fahrradfahrer - 1500 Euro Schmerzensgeld

Ein Inlineskater muss beim Einbiegen von einem Nebenweg in einen kombinierten Fahrrad- und Fußgängerweg die Vorfahrt von dem Weg befahrenden Radfahrer beachten. Er darf also nicht ungebremst in den Weg einfahren. Andernfalls haftet er für einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im Mai 2014 zwischen einem Radfahrer und einem Inlineskater zu einem Unfall. Der Radfahrer befuhr mit seinem Rennrad die rechte Seite eines kombinierten Fahrrad- und Fußgängerwegs als plötzlich von links der Inlineskater aus einem Nebenweg kam. Es kam daraufhin zu einem Zusammenstoß, wodurch sich der Radfahrer am Kopf verletzte. Zudem wurde unter anderem das Rennrad beschädigt. Der Radfahrer konnte den Inlineskater vor dem Einfahren nicht bemerken, da im Unfallbereich eine hohe Hecke die Sicht einschränkte. Der Radfahrer erhob schließlich Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Landshut, Beschluss vom 09.02.2016
- 6 Qs 281/15 -

Keine strafbare Trunkenheitsfahrt bei Inlineskaten unter Alkoholeinfluss

Inlineskates unterfallen nicht Fahrzeugbegriff

Wer unter Alkoholeinfluss mit Inlineskates fährt, begeht nicht die Strafbarkeit der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB. Denn Inlineskates unterfallen nicht dem Fahrzeugbegriff. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Landshut hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 beantragte die Staatanwaltschaft Landshut gegen einen Beschuldigten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB, weil er unter Alkoholeinfluss mit Inlineskates gefahren ist. Das Amtsgericht Landshut lehnte den Antrag jedoch ab. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.12.2003
- 10 U 2345/03 -

Sturz eines Inline-Skaters: Anscheinsbeweis spricht nicht für Verschulden eines anderen Inline-Skaters

Mehrere mögliche Gründe für Sturz eines Skaters

Kommt ein Inline-Skater zu Fall, spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass ein anderer Inline-Skater ihn schuldhaft zu Fall gebracht hat. Bei Skatern gibt es nämlich viele mögliche Gründe für einen Sturz. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Münchener Blade-Night 2001 stürzte ein Inline-Skater und zog sich dabei Verletzungen zu, weil er von einem anderen Skater angefahren wurde. Er klagte daher auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.Das Oberlandesgericht München entschied gegen den Kläger. Diesem habe kein... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.06.2013
- 9 U 1/13 -

Inlineskaterin trifft 75 % Eigenverschulden an Unfall nach gefährlichem Skaten auf der Gegenfahrbahn

Für Inlineskater gelten Vorschriften des Fußgängerverkehrs

Eine Inlineskaterin, die in einer nicht übersehbaren Linkskurve mittig auf der Gegenfahrbahn fährt und deswegen mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenstößt, hat 75 % ihres Schadens selbst zu tragen, weil sie den Verkehrsunfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet hat. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und wies damit die Berufung der klagenden Inlineskaterin gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld weitgehend zurück.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die seinerzeit 49jährige Klägerin aus Schloss Holte-Stukenbrock verunfallte im September 2011 außerhalb einer Ortschaft auf der Hohen Straße in Schloss Holte-Stukenbrock, als sie - inlineskatend - mit dem vom Beklagten aus Schloss Holte-Stukenbrock geführten Pkw zusammenstieß. Vor dem Unfall befuhr sie die ca. 4m breite Straße in einer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Emmerich am Rhein, Urteil vom 05.05.2000
- 9 C 72/00 -

Von Skaterbahn ausgehender Lärm berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %

Wohnwert der Wohnung durch Geräuschbelastung erheblich beeinträchtigt

Geht von einer Skaterbahn bis 22 Uhr eine erhebliche Lärmbelästigung aus, so ist der Wohnwert erheblich beeinträchtigt. Der Mieter einer nahegelegenen Wohnung kann daher seine Miete um 5 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Emmerich entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung minderte ihre Miete, da von einer nahegelegenen Skaterbahn bis teilweise 22 Uhr eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung ausging. Zu der Geräuschentwicklung kam es insbesondere durch die laute Musik und durch die Rollgeräusche. Die Vermieter erkannten ein Minderungsrecht nicht an und klagten auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.06.2013
- 2 B 1359/13 -

Hessischer VGH erklärt Skater- und Fahrrad­demonstration auf Marburger Stadtautobahn für zulässig

Gericht verneint Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs durch zwanzigminütige Streckensperrung

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat die Führung einer Demonstrationsroute über ein 1,4 km langes Teilstück der Marburger "Stadtautobahn" (Bundesstraße 3) für Inline-Skater und Fahrradfahrer unter Auflagen für zulässig erklärt. Damit hat der Verwaltungs­gerichts­hof Auflagen des Oberbürgermeisters der Stadt Marburg und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen zu der beabsichtigten Demonstration abgeändert.

Im zugrunde liegenden Fall erließ der Oberbürgermeister der Stadt Marburg eine Auflage, mit der der Verlauf einer vom AStA geplanten Fahrrad- und Skaterdemo auf der "Stadtautobahn" B 3 zwischen den Anschlussstellen Marburg Bahnhof und Marburg Mitte untersagt wurde.Das Verwaltungsgericht Gießen bestätigte die Auflage der Stadt Marburg und begründete seine Entscheidung damit,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 12.06.2013
- 4 L 1133/13.GI -

Marburger Fahrrad- und Skatedemo darf nicht über die Stadtautobahn geführt werden

Einstündige Sperrung würde zur Lahmlegung des Verkehrs auf der Stadtautobahn führen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Auflage der Stadt Marburg bestätigt, mit der untersagt wurde, eine von der AStA geplante Fahrrad- und Skatedemo über die "Stadtautobahn" B 3 zu leiten. Nach Auffassung des Gerichts würde die rund einstündige Sperrung der B 3 durch den Berufs-, Wochenend- und Schwerlastverkehr an einem späten Freitag Nachmittag durch die hohe Verkehrsdichte zu einer Lahmlegung des Verkehrs auf der Stadtautobahn führen.

Im zugrunde liegenden Fall erließ der Oberbürgermeister der Stadt Marburg eine Auflage, mit der der Verlauf einer vom AStA geplanten Fahrrad- und Skatedemo auf der "Stadtautobahn" B 3 zwischen den Anschlussstellen Marburg Bahnhof und Marburg Mitte untersagt wurde.Das Verwaltungsgericht Gießen bestätigte die Wirksamkeit der Auflage und führte zur Begründung seiner Entscheidung... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 05.07.2007
- 12 U 195/05 -

Radfahrer und Inline-Skater müssen aufeinander Rücksicht nehmen

Inline-Skater haben kein Rechtsfahrgebot

Radfahrer haben auf einem kombinierten Geh- und Radweg keine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber Inline-Skatern, denn diese können ähnliche Geschwindigkeiten erreichen und haben dadurch ein vergleichbares Gefahrenpotenzial, urteilte das Berliner Kammergericht. Ein Radfahrer muss daher nicht anhalten, um einen entgegenkommenden Rollschuhfahrer vorbeizulassen. Kommt es bei einer Begegnung unter nicht aufklärbaren Umständen zur Kollision, tragen beide ihren Schaden selbst.

Inline-Skates und Rollschuhe sind nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2002 "besondere Fortbewegungsmittel" (BGH, Urteil v. 19.03.2002 - VI ZR 333/00 -). Dies bedeutet, dass Inlineskater Gehwege benutzen müssen. Das Kammergericht Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es zu einer Kollision zwischen einem Radfahrer und einem Inline-Skaterfahrer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 18.12.2002
- 1 U 1100/02 -

Inline-Skater muss bei Fahrbahnverschmutzungen vorsichtig sein

Zur Frage der Ersatzpflicht eines Bundeslandes für einen Unfall mit Inline-Skates

Ein straßenunterhaltspflichtiges Bundesland muss auf einem ausdrücklich für Fußgänger und Radfahrer eröffneten Weg nicht den besonderen Sicherheitsbedürfnissen von Inline-Skatern Rechnung tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall befuhr ein Inline-Skater den neben einer Bundesstraße verlaufenden Geh- und Radweg und stürzte. Später behauptete er, der Weg sei zum Teil mit Blütenstaub von neben dem Weg stehenden Pappeln bedeckt gewesen. Eine unter dem Blütenstaub verborgene, nicht erkennbare Glasscherbe habe sich zwischen den Rädern des Inline-Skaters verkeilt. Dadurch sei er gestürzt... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 29.07.2002
- 11 O 320/02 -

Kurvenfahrt eines Inlineskaters: Wenn Fahrradfahrer und Inliner-Skater aufeinandertreffen

Zur Haftungsverteilung, wenn ein Fahrradfahrer durch ein Fahrmanöver eines vor ihm fahrenden Inline-Skaters zum Bremsen gezwungen wird und stürzt

Ein Inline-Skater muss auch auf einem Fahrrad- und Fußgängerweg auf den Verkehr hinter sich achten, wenn er das Fahren von Schlangenlinien übt. Muss wegen der Fahrmanöver ein von hinten kommender Fahrradfahrer bremsen und stürzt, kann der Skater nämlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haften.

Das entschied das Landgericht Coburg und verurteilte einen Fan der einreihigen Rollschuhe zur Zahlung von fast 1.600,- € an einen gestürzten Radler. Durch die Benutzung der gesamten Wegbreite für seine Fahrversuche habe der Beklagte gegen das Gebot zur Rücksichtnahme verstoßen und den Unfall zu 50 % verursacht.Einen Samstagvormittag im Juli 2001 hatte der Beklagte... Lesen Sie mehr




Werbung