Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 29.07.2002
- 11 O 320/02 -
Kurvenfahrt eines Inlineskaters: Wenn Fahrradfahrer und Inliner-Skater aufeinandertreffen
Zur Haftungsverteilung, wenn ein Fahrradfahrer durch ein Fahrmanöver eines vor ihm fahrenden Inline-Skaters zum Bremsen gezwungen wird und stürzt
Ein Inline-Skater muss auch auf einem Fahrrad- und Fußgängerweg auf den Verkehr hinter sich achten, wenn er das Fahren von Schlangenlinien übt. Muss wegen der Fahrmanöver ein von hinten kommender Fahrradfahrer bremsen und stürzt, kann der Skater nämlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haften.
Das entschied das Landgericht Coburg und verurteilte einen Fan der einreihigen Rollschuhe zur Zahlung von fast 1.600,- € an einen gestürzten Radler. Durch die Benutzung der gesamten Wegbreite für seine Fahrversuche habe der Beklagte gegen das Gebot zur Rücksichtnahme verstoßen und den Unfall zu 50 % verursacht.
Sachverhalt
Einen Samstagvormittag im Juli 2001 hatte der Beklagte genutzt, um auf dem für Fahrzeuge gesperrten Asphaltweg rund um einen See seinen Inlinern Auslauf zu gönnen. Statt schnödem Geradeaus übte er die Kunst des Kurven- und Schlangenlinienfahrens. Doch mit einem solchen Richtungswechsel kam er dem Kläger in die Quere, der ihn mit dem Fahrrad überholen wollte. Der konnte die Kollision nur durch eine abrupte Bremsung verhindern und stürzte über den Lenker. Mit schlimmen Folgen: Schlüsselbeinfraktur, Operationen, zeitweise Arbeitsunfähigkeit. Weshalb er Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 3.200,- € vom Beklagten forderte.
Gerichtsentscheidung
Das Landgericht Coburg gab seiner Klage zu 50 % statt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 06.11.2002
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6111
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6111
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.