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Amtsgericht Siegen, Urteil vom 27.01.2023
- 17 C 8/22 -
Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebskostenbelege ermächtigen
Keine Beschränkung des Einsichtsrechts auf übliche Bürozeiten
Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem Mieter dazu ermächtigen, zwecks Kontrolle der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die entsprechenden Belege bei der Verwaltung zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist dabei nicht auf die üblichen Bürozeiten beschränkt. Dies hat Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwecks Kontrolle der
Recht des Wohnungseigentümers zur Ermächtigung der Einsicht in die Betriebskostenbelege
Das Amtsgericht Siegen entschied zu Gunsten des Klägers. Dieser dürfe gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinen Mieter dazu ermächtigen, die Betriebskostenbelege bei der Verwaltung einzusehen. Dem Mieter stehe ein Anspruch auf
Keine Beschränkung des Einsichtsrecht auf übliche Bürozeiten
Der Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2024
Quelle: Amtsgericht Siegen, ra-online (zt/WuM 2023, 774/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 774 WuM 2023, 774
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Dokument-Nr. 33684
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