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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.10.2021
- 238 C 98/21 -
Umlegbarkeit der Kosten für Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung
Vorliegen von sonstigen Betriebskosten
Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen stellen sonstige Betriebskosten dar und sind nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 veranlasste eine Vermieterin in Berlin erstmalig die Prüfung der Dichtigkeit der
Keine Kostentragungspflicht für Dichtigkeitsprüfung
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kosten für die
Keine neu entstandenen Betriebskosten
Die Kosten der
Erfolglosigkeit der Berufung
Die Berufung der Vermieterin gegen die Entscheidung des Amtsgerichts blieb vor dem Landgericht Berlin erfolglos.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2023, 753/rb)
- Landgericht Berlin, Beschluss vom 21.06.2023
[Aktenzeichen: 64 S 296/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 753 GE 2023, 753
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Dokument-Nr. 33268
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