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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 12.12.2014
- 3 S 27/14 -
eBay-Auktion darf bei auftretenden Mängeln der angebotenen Ware vom Anbieter vorzeitig abgebrochen werden
Versteigerungsbedingungen von eBay lassen Angebotsrücknahme bei festgestellter Mangelhaftigkeit der angebotenen Ware zu
Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass der Anbieter von Waren bei einer eBay-Auktion, der erst während der Bietzeit erkennt, dass die angebotene Sache einen Mangel hat, sein Angebot zurücknehmen kann.
Der Beklagte hatte im September 2013 einen Sportwagen Hyundai Genesis Coupé mit 303 PS für zehn Tage auf der Internetplattform
Beklagter war wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs zur Angebotsrücknahme berechtigt
Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung blieb erfolglos. Ausgehend davon, dass der Beklagte den
LG Heidelberg beruft sich auf Rechtsprechung des BGH
Damit liegt das Urteil des Landgerichts Heidelberg auf Linie des BGH, der in seinem Urteil vom 8. Januar 2014 entschied, dass ein Kaufvertrag nicht bindend ist, wenn dem Verkäufer ein Anfechtungsrecht nach § 119 BGB wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des angebotenen Motors zusteht. Im Übrigen bleibt es aber dabei, dass die bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2015
Quelle: Landgericht Heidelberg/ra-online
- Verkäufer ist bei unberechtigt abgebrochener eBay-Auktion schadensersatzpflichtig
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2014
[Aktenzeichen: 28 U 199/13]) - eBay-Auktion darf bis zu 12 Stunden vor Auktionsende in zulässiger Weise vorzeitig beendet werden
(Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 25.06.2014
[Aktenzeichen: 303 C 243/13]) - Zulässige vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.02.2014
[Aktenzeichen: 12 U 336/13])
Jahrgang: 2015, Seite: 176 MMR 2015, 176
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Dokument-Nr. 20484
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