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Anwaltsgericht Köln, Beschluss vom 10.11.2014
- 10 EV 490/14 -
Pin-Up-Kalender mit leicht bekleideten jungen Frauen stellt unzulässige Werbung durch Rechtsanwalt dar
Rechtsanwalt verstößt gegen Gebot der Sachlichkeit und stellt Würde und Integrität der Rechtsanwaltschaft in Frage
Das Versenden eines Pin-Up-Kalenders, welcher leicht bekleidete junge Frauen zeigt, durch einen Rechtsanwalt an potentielle Mandanten ist unzulässig. Denn dadurch verstößt er gegen das Gebot der Sachlichkeit und stellt die Würde sowie Integrität der Berufsausübung als Rechtsanwalt in Frage. Dies hat das Anwaltsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vor Weihnachten 2013 verschickte ein
Rügebescheid wegen Pin-Up-Kalender war rechtmäßig
Das Anwaltsgericht Köln entschied gegen den
Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot
Nach Ansicht des Anwaltsgerichts habe der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2015
Quelle: Anwaltsgericht Köln, ra-online (zt/BRAK-Mitt 2015, 102/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 102 BRAK-Mitt 2015, 102 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2015, Seite: 94, Entscheidungsbesprechung von Christian Dahns NJW-Spezial 2015, 94 (Christian Dahns)
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Dokument-Nr. 20970
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