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Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2014
- AnwZ (Brfg) 67/13 -
Abbildungen von sexualisierender körperlicher Gewalt: Rechtsanwalt darf nicht mit "Schockwerbung" auf seine Tätigkeit aufmerksam machen
Verstoß gegen anwaltliches Sachlichkeitsgebot (§ 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA)
Wirbt ein Rechtsanwalt mit Bildern von sexualisierender körperlicher Gewalt, so ist die auf Schock ausgerichtete Werbung unzulässig. Es liegt insofern ein Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot (§ 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA) vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot aufgrund reißerischer und sexualisierender Werbung
Der Bundesgerichtshof entschied gegen den
Sexuelle Darstellung eines nackten und misshandelten Kindes unzulässig
Der Bundesgerichtshof hielt den Text zur ersten Abbildung grundsätzlich für zulässig, da er für sich genommen einen gewissen Informationsgehalt besitze. Jedoch lasse seiner Ansicht nach die Nacktheit des Kindes den Schluss zu, dass bei einem Betrachter auch sexuelles Interesse geweckt werden soll. Eine solche reißerische und sexualisierende
Sexuelle und lächerliche Darstellung von häuslicher Gewalt ebenfalls unzulässig
Als ebenso unzulässig wertete der Bundesgerichtshof die zweite Abbildung. Denn dadurch werden nach Auffassung der Bundesrichter die Opfer von häuslicher Gewalt abgewertet sowie lächerlich gemacht und somit für die Werbebotschaft missbraucht. Hinzu sei die stark sexualisierende Darstellung gekommen.
Unangemessene Ironisierung aufgrund Abbildung eines potentiellen Suizids
In der Abbildung eines potentiellen Suizids sah der Bundesgerichtshof eine unangemessene Ironisierung und somit eine reißerische Aufmachung. Durch die Abbildung und dem Text sei eine umfassende Hilfe in allen denkbaren Lebensbereichen suggeriert worden, die der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb).
- Anwaltsgerichtshof NRW, Urteil vom 06.09.2013
[Aktenzeichen: 2 AGH 3/13]
Jahrgang: 2015, Seite: 91 AnwBl 2015, 91 | Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt)
Jahrgang: 2015, Seite: 45 BRAK-Mitt 2015, 45 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 72 NJW 2015, 72 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 734, Entscheidungsbesprechung von Christian Dahns NJW-Spezial 2014, 734 (Christian Dahns)
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Dokument-Nr. 20482
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