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Amtsgericht München, Urteil vom 25.08.2008
- 322 C 14516/08 -
Vorsicht beim Losfahren aus einer Einfahrt
Anscheinsbeweis
Biegt jemand aus einem Grundstück in eine Strasse ein und kommt es dort zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einbiegenden. Er hat zu beweisen, dass der andere Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. Gelingt ihm dies nicht, hat er den Schaden zu tragen
Am 17.3.2006 bog ein Bekannter der späteren Klägerin mit deren
Beklagter fährt hinten auf
Der spätere Beklagte fuhr mit seinem
Fahrzeug fuhr schnell aus der Einfahrt aus
Dieser weigerte sich zu zahlen. Der Bekannte der Klägerin habe versucht, noch schnell aus der Einfahrt zu kommen, um sich vor sein
Richter: Ausfahrendes Fahrzeug war noch nicht im Verkehr eingeordnet
Der Unfall habe sich im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ausfahren des klägerischen Autos aus einer
Anscheinsbeweis
Diesen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 02.03.2009
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Dokument-Nr. 7524
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