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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 27.07.2022
- 8 K 728/22.TR -
Verwahrungskosten von 2.331 Euro für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig
Zeitraum von 14 Tagen hier erforderlich aber auch ausreichend
Kosten in Höhe von 2.331,- EUR für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2020 stellten Polizeibeamte des beklagten Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein
Gebührenerhebung zu hoch
Das VG hat den streitgegenständlichen
14 Tage erforderlich aber auch ausreichend
Im vorliegenden Einzelfall wären bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32057
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