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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 18.04.2019
- 3 K 5369/18.TR -
Liebesbeziehung zu einem Gefangenen: Dienstentfernung einer Justizvollzugsbeamtin wegen Verstoßes gegen das Zurückhaltungsgebot rechtmäßig
Schweres Dienstvergehen macht Justizvollzugsbeamtin untragbar für öffentlichen Dienst
Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und damit gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen hat.
Die Beamtin des zugrunde liegenden Verfahrens war über mehrere Monate eine
Verstoß gegen Kernpflicht aus Zurückhaltungsgebot
Das Verwaltungsgericht Trier entfernte die Beklagte aus dem Dienst und führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass das Eingehen einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27554
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