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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.06.2023
- 3 K 2287/22.TR -
Lehrerin wegen Hetze aus dem Dienst entfernt
Fremdenfeindliche Äußerungen bei Demonstrationen sind mit Neutralitätspflichten von Beamten nicht vereinbar
Das Verwaltungsgericht Trier hat eine Lehrerin aus der Pfalz aufgrund von ihr getätigter Äußerungen während Demonstrationen, Kundgebungen sowie in Beiträgen in sozialen Medien aus dem Dienst entfernt.
Der
Beamtenstatus gebietet Mäßigung und Zurückhaltung bei Meinungsäußerungen
Das VG hat die Klage auf Entfernung aus dem Dienst stattgegeben. Die Beklagte habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, das die Verhängung der Höchstmaßnahme, ihre Entfernung aus dem Dienst, erforderlich mache. Ein
Wiederholtes bewusstes Zuwiderhandeln
Das Recht auf politische Meinungsäußerung einer
Ordnungsgemäßer Unterricht nicht mehr gewährleistet
Die Beklagte habe unter anderem geäußert: "Unsere Politiker prügeln unser Recht auf Meinungsfreiheit mit Nazikeulen und Hasshetze nieder" sowie "Wir wollen keine fremden Massen Männer hier". In diesem Zusammenhang habe sie Bezug auf ihre Stellung als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33127
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