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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 23.05.2013
- 1 L 593/13.TR -
Bissiger Hund gilt als gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes
Hund ist inner- und außerorts angeleint und zudem innerorts mit Maulkorb auszuführen
Ein Hund, der einen Menschen gebissen hat, hat sich alleine dadurch als bissig erwiesen und gilt per Gesetz als gefährlicher Hund. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren entschieden.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit gab es Hinweise aus der Bevölkerung, dass der Antragssteller seinen Schäferhundmischling inner- und außerorts unangeleint ausführe und der
Hundehalter hält Maßnahmen für unverhältnismäßig
Dagegen wandte sich der Antragsteller mit der Begründung, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig, nachdem ein Gutachten des Diensthundeführers des Polizeipräsidiums Trier zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sich nicht um einen gefährlichen
Leinenzwang allein als Verhinderung von Beißgefahren nicht ausreichend
Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier bestätigten die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung und führten zur Begründung aus, dass sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 16.01.2013
[Aktenzeichen: 1 L 1740/12.TR]) - Beißende Hunde sind nicht zwangsläufig gefährlich
(Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 14.03.2006
[Aktenzeichen: 3 A 74/05]) - Bissige Rottweiler müssen Maulkorb tragen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.12.2004
[Aktenzeichen: 12 A 11709/04.OVG])
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Dokument-Nr. 16027
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