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Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 23.03.2023
- 15 A 233/18 -
Keine Rundfunkbeitragspflicht für Verwalter von Ferienwohnungen
Vermittler nur bei Vermietung im eigenen Namen rundfunkbeitragspflichtig
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Klage eines Vermietungsservice stattgegeben, der gewerblich Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut. Sie wandte sich gegen einen Bescheid der Rundfunkanstalt, mit dem diese für die von ihr verwalteten Ferienwohnungen gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) Rundfunkbeiträge festgesetzt hat.
Die Rundfunkanstalt war der Auffassung, ein Dienstleister, der eine
Rundfunkbeitragspflicht für Vermittler nur bei Vermietung im eigenen Namen
Dieser rechtlichen Einschätzung hat das VG widersprochen und den Festsetzungsbescheid aufgehoben. Sie hat ausgeführt, dass Eigentümer einer
Grenze des Kleinstvermieter-Privilegs
Die Beitragspflicht treffe aufgrund des in der Vorschrift enthaltenen Kleinstvermieter-Privilegs allerdings nur Eigentümer, die mehr als eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32759
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