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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011
- 5 K 414/11.NW -
VG Neustadt: Kioskbesitzer muss für Polizeieinsatz nach Fehlalarm bezahlen
Aufbürden der Kosten für Fehlalarm auf Allgemeinheit sachlich nicht gerechtfertigt
Dem Betreiber einer Alarmanlage, die dieser zum Schutz seines Kiosks installiert hat, können nach einem ausgelösten Fehlalarm die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der Kläger der zugrunde liegenden Entscheidung ist Inhaber eines Kiosks in Landau. Am 14. August 2010 wurde die Polizeiinspektion Landau abends gegen 21.30 Uhr von einer Privatperson darüber informiert, dass an dem
Kioskbesitzer klagt gegen Auferlegung der Kosten für Polizeieinsatz
Für den
Übernahme der Kosten für Fehlalarm durch Kioskbesitzer nicht unangemessen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die einschlägigen Vorschriften für Amtshandlungen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 12229
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