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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 17.07.2012
- 5 K 1163/11.NW -
Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig
Die Versammlung hätte dem Charakter eines Volkstrauertages entsprechen müssen
Das von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim gegenüber der NPD ausgesprochene Verbot, am Volkstrauertag einen Demonstrationszug von Haßloch nach Böhl-Iggelheim zu veranstalten, war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der NPD-Kreisverband Deutsche Weinstraße meldete Anfang November 2011 einen für sechs Stunden geplanten
Untersagung des Trauermarsches wegen Verstoß gegen das Landesfeiertagsgesetz
Am 10. November 2011 untersagten sowohl der Landkreis Bad Dürkheim als auch der Rhein-Pfalz-Kreis den
NPD-Kreisverband: Landesfeiertagsgesetz sei gegenüber dem Versammlungsgesetz nachrangig
Der NPD-Kreisverband Deutsche Weinstraße erhob gegen die Verbotsentscheidung des Landkreises Bad Dürkheim Klage und machte geltend, das Landesfeiertagsgesetz sei gegenüber dem Versammlungsgesetz nachrangig und könne daher nicht zur Begründung einer Verbotsentscheidung herangezogen werden. Die geplante
Klageabweisung: Geplante Versammlung widerspricht Charakter des Volkstrauertages
Das Gericht hat die Klage des NPD-Kreisverbands mit folgender Begründung abgewiesen: das Landesfeiertagsgesetz konkretisiere den Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe und beschränke das Recht auf Versammlungen unter freiem Himmel an bestimmten Feiertagen. Am Volkstrauertag seien ab 4.00 Uhr generell öffentliche Versammlungen und Aufzüge verboten, soweit sie nicht der Religionsausübung dienten oder dem Charakter des Feiertags entsprächen. Der beklagte Landkreis habe zu Recht angenommen, dass die von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Kundgebung der NPD in Darmstadt darf unter Auflagen stattfinden
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.08.2012
[Aktenzeichen: 8 B 1595/12]) - Verbot einer NPD-Kundgebung auf dem Darmstädter Luisenplatz rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 02.08.2012
[Aktenzeichen: 3 L 974/12.DA])
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Dokument-Nr. 13910
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