wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 14.03.2005
4 L 371/05 -

Wer unerlaubt Ausländer beschäftigt, kann den Jagdschein verlieren

Wer illegal ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, muss neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch damit rechnen, dass sein Jagdschein eingezogen wird. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller, ein Jäger, war seit 1982 im Besitz sog. Dreijahresjagdscheine. Im Jahr 2002 wurde er vom Amtsgericht wegen Beihilfe zu Verstößen gegen das Ausländergesetz in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt. Grund hierfür war, dass er illegale ausländische Arbeitskräfte mit Putz- und Küchenarbeiten beschäftigt hatte.

Diese Verurteilung nahm die Jagdbehörde zum Anlass, den Jagdschein des Antragstellers für ungültig zu erklären und ihn einzuziehen. Der Antragsteller, der hiergegen Widerspruch erhoben hat, wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs an das Verwaltungsgericht.

Das Gericht hat jetzt im Eilverfahren entschieden, dass die Vorgehensweise der Jagdbehörde nicht zu beanstanden ist. Nach dem Bundesjagdgesetz sei die Behörde verpflichtet, einen Jagdschein einzuziehen, wenn sich dessen Inhaber als persönlich unzuverlässig erweise. Dies sei in der Regel anzunehmen bei Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden seien. Im vorliegenden Fall sei ausreichend, dass eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz in Form der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern erfolgt sei. Das Gesetz verlange hingegen nicht, dass die Tat einen Bezug zur Jagd oder zu Waffen haben müsse.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2005
Quelle: ra-online, VG Neustadt

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht | Jagdrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Entzug | Entziehung des ... | illegale Beschäftigung | Schwarzarbeit | Jagdschein

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 325 Dokument-Nr. 325

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss325

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung