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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 29.04.2010
- 3 L 367/10.NW -
VG Neustadt: Wettbüro in ehemaligem Ladengeschäft unzulässig
Wettbüro zieht anderes Publikum an als Laden und kann dadurch Qualität des Baugebiets beeinträchtigen
Die Nutzung eines ehemaligen Ladengeschäfts als Wettbüro ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall betreibt die Antragstellerin in Ludwigshafen ein
Erteilte Nutzungsgenehmigung für Ladengeschäft gilt nicht Wettbüro
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Nutzungsuntersagung jedoch bestätigt: Es fehle die erforderliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2010
Quelle: ra-online, VG Neustadt
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Dokument-Nr. 9650
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