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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 22.08.2022
- 6 L 978/22 -
Verteidigungsministerium muss Fragen zu Hubschrauber-Foto von Ministerin Lambrechts Sohnes beantworten
Informationsinteresse der Presse hat Vorrang gegenüber Schutz der Privatsphäre
Das Bundesverteidigungsministerium muss der Presse Auskunft über Details zu Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen, das den Sohn von Ministerin Lambrecht in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit dem Eilantrag eines Journalisten teilweise stattgegeben.
Das Foto entstand augenscheinlich in jenem Hubschrauber, der die Ministerin und ihren Sohn am 13. April 2022 von Berlin nach Ladelund beförderte. Die Ministerin besuchte sodann das Bataillon Elektronische Kampfführung 911 in Stadum. Nach dem Truppenbesuch reiste sie mit ihrem Sohn in einem Auto zur nahegelegenen Insel Sylt, um dort den Osterurlaub zu verbringen. Der Sohn der Ministerin veröffentlichte das Foto auf seinem damals öffentlich einsehbaren Instagram-Profil.
Ministerium lehnt Beantwortung der Fragen mit Verweis auf Privatsphäre ab
Der Journalist wollte vom Verteidigungsministerium wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Ferner wollte er wissen, welche Kenntnisse die Ministerin über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob die Ministerin das Foto selbst angefertigt habe. Das
Ministerium muss Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos beantworten
Dieser Antrag hatte ganz überwiegend Erfolg. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Ein Auskunftsanspruch über den Zeitpunkt der Hotelbuchung ist ausgeschlossen, weil es sich um eine Privatangelegenheit der Ministerin handelt. Anders liegt der Fall jedoch bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos. Aus dessen Gesamtkontext ergibt sich ein hinreichender dienstlicher Bezug zur Bundeswehr: Die Anreise der Ministerin zu einem Truppenbesuch unter Inanspruchnahme eines Bundeswehrhubschraubers bildete den dienstlichen Rahmen, innerhalb dessen das Foto entstanden ist. Erst durch die Inanspruchnahme von Ressourcen der Bundeswehr und von Befugnissen, die der Ministerin als Behördenleiterin zustehen, konnte das Bild entstehen.
Ministerin hat selbst private Belange mit ihrem Amt verwoben
Insoweit hat zudem das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32113
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