wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 18.11.2020
21 L 2135/20 -

Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko gestoppt

Eingriff ins Tierwohl überwiegt Vermögensschaden

Zwei Transport­unternehmen können den für heute geplanten Transport von 132 trächtigen Rindern nach Marokko nicht durchführen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilbeschluss heute entschieden.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte die für den Tiertransport nötige Stempelung des Fahrtenbuchs mit Bescheid vom 11. November 2020 abgelehnt. Begründet wurde dies vor allem mit einer möglichen Strafbarkeit der handelnden Amtstierärzte wegen Beihilfe zu Tierquälerei. Hiergegen wandten sich die beiden Transportunternehmen mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht, mit dem sie die Transportgenehmigung per einstweiliger Anordnung erstreiten wollten. Nach ihrer Ansicht lägen die Voraussetzungen der EU-Tiertransporte-Verordnung (TT-VO) vor. Außerdem seien keine tierschutzrechtlichen Verstöße in Marokko zu befürchten.

Untersagung des Transports gerechtfertigt

Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Zwar lägen die Voraussetzungen nach der TT-VO für einen Transport als solchen wahrscheinlich vor. Dennoch bestehe kein Anspruch auf die einstweilige Anordnung. Der Tiertransport müsse auf der Grundlage von § 16 a des Tierschutzgesetzes mit hoher Wahrscheinlichkeit untersagt werden. Denn es gebe gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der geplante Tiertransport nach Marokko in eine tierschutzwidrige Behandlung der Rinder münde. Es sei erkennbar, dass die hier betroffenen Tiere zur Schlachtung bestimmt seien. Dem Gericht lägen Erkenntnisse vor, wonach Schlachtungen in Marokko häufig nicht tierschutzgerecht durchgeführt würden. Ohne konkreten, anderslautenden Nachweis für den geplanten Transport sei davon auszugehen, dass auch den hier betroffenen Tieren ein vergleichbares Schicksal drohe. Die Behörde müsse daher in diesem Fall die Weggabe der Tiere durch die Transportunternehmen in Marokko unterbinden und den Transport untersagen.

Drohende Eingriff in das Tierwohl überwiegt Vermögensschaden

Hiervon abgesehen bestehe auch im Falle einer reinen Folgenabwägung kein Anspruch auf die Genehmigung des Transportes. Denn der drohende Eingriff in das Tierwohl sei irreparabel und überwiege den bloßen Vermögensschaden der Antragsteller.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Marokko | Rinderexport | Rinderschlachtung | Tiertransport

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29485 Dokument-Nr. 29485

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29485

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?