die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „waffenrechtliche Erlaubnis“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2024
- 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23 -
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehenden Partei
AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt - unabhängig von deren politischer Ausrichtung - regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Mitglieder der Partei “Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Widerruf ihrer Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen abgewiesen.
Ein Ehepaar hatte geklagt, weil ihm die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen wegen einer Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland“ (AfD) entzogen wurde.Die Kläger sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten. Zur Begründung führte die Kammer aus: Allein die Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, führt nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig zur Vermutung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2024
- 20 B 969/23 -
Erfolgloser Eilantrag gegen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der AfD
Mögliche Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers
Ein Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuften AfD ist erfolglos. Es kann die Möglichkeit der Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers bestehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Waffenbesitzer in Nordrhein-Westfalen wurde mit Bescheid vom Juni 2023 mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Hintergrund dessen war, dass die Behörde ihn wegen seiner Mitgliedschaft und Unterstützung der AfD für unzuverlässig hielt. Die Behörde verwies darauf, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2023
- OVG 6 S 44/23 -
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Unterstützung der "Junge Alternative"
Verfassungsschutz sieht AfD-Jugendorganisation als "gesichert rechtsextremistisch"
Die Unterstützung der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" rechtfertigt den sofortigen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Der Verfassungsschutz sieht die Organisation als "gesichert rechtsextremistisch". Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem in Brandenburg wohnenden AfD-Mitglied mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Begründet wurde dies mit einer Unterstützung der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative". Der Betroffene hatte auf einem auf der Webseite der AfD Brandenburg veröffentlichen Steckbrief angegeben, er sei "Förderer... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.08.2023
- 20 A 2355/20 -
Kein Waffenschein für Bundeswehrsoldat wegen befürchteter Gefährdung der eigenen Person durch islamistische Terroranschläge
Richter verneinen ein waffenrechtliches Bedürfnis
Ein in Bielefeld wohnhafter Bundeswehrsoldat hat wegen von ihm befürchteter Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden geändert.
Der Kläger ist Bundeswehrsoldat und als solcher Mitglied des Spezialkommandos der Bundeswehr (KSK). In dieser Eigenschaft war er mehrfach in Afghanistan eingesetzt. Er begehrt vom Polizeipräsidium Bielefeld die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein), weil er wegen seiner früheren Einsätze in Afghanistan Vergeltungsanschläge islamistischer Terrorgruppierungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.07.2023
- 20 L 835/23 und 20 L 836/23 -
Mitglieder der "Ülkücü"-Bewegung ("Graue Wölfe") waffenrechtlich unzuverlässig
Mitgliedschaft in "Ülkücü"-Bewegung zur Annahme der Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn ausreichend
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern der "Ülkücü"-Bewegung ("Graue Wölfe") ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Eilanträge von zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) abgelehnt.
Zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. (ADÜTDF) hatten sich im Eilverfahren gegen die Widerrufe gewehrt. Die ADÜTDF ist der größte "Ülkücü"-Dachverband in Deutschland. Ihm gehören hierzulande rund 160 lokale Vereine an, in denen etwa 7.000 Mitglieder organisiert sind.Aus Sicht des Gerichts... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 23.01.2023
- 20 L 1777/22 und 20 L 1784/22 -
Mitglieder von "Aufbruch Leverkusen" sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig
Keine Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins "Aufbruch Leverkusen" ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden und damit die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins abgelehnt.
Das Gericht folgt der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei "Aufbruch Leverkusen" um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder weitestgehend der aufgelösten Partei "Pro NRW" angehörten. In enger Zusammenarbeit mit dem von André Poggenburg initiierten Dachverband "Aufbruch Deutschland 2020" setzt der von Markus Beisicht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.09.2022
- 20 K 3080/21, 20 K 4549/21 und 20 K 2177/21 -
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds des AfD-Flügels rechtmäßig
"Flügel" stellte bis zur formalen Auflösung im April 2020 eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des Waffengesetzes dar
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds der Partei Alternative für Deutschland (AfD), das im März 2015 die sog. "Erfurter Resolution" unterzeichnete, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage eines Parteimitglieds der AfD abgewiesen.
Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit Wirkung zum 20.2.2020 das bisher geltende Waffenrecht dahingehend verschärft, dass nunmehr auch die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Erlass des Widerrufsbescheides regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Nachweisliche Erkenntnisse... Lesen Sie mehr