wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 10.12.2015
20 K 7847/13 -

Personenkontrolle der Bundespolizei im Hauptbahnhof Bochum kein Fall von "racial profiling"

Zur Frage einer Personenkontrolle allein aufgrund der Hautfarbe

Die Personenkontrolle eines farbigen Besuchers im Hauptbahnhof Bochum im November 2013 ist in Teilen rechtmäßig erfolgt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Der dunkelhäutige Kläger hatte am Abend des 12. Novembers 2013 im Hauptbahnhof Bochum seine damalige Lebensgefährtin abholen wollen. Während er an einem Aufzug zum Gleis wartete, wurde er von Beamten der Bundespolizei aufgefordert, einen Ausweis vorzuzeigen. Nach längerer Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieser Aufforderung begaben sich die Beamten mit dem Kläger und seiner Lebensgefährtin zur Wache der Bundespolizei. Hier ließ sich der Kläger von einem Beamten den Dienstausweis vorlegen, da er beabsichtigte, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben. Zugleich zeigte er den Polizeibeamten dort seinen Personalausweis vor; die persönlichen Daten wurden von der Polizei nicht festgehalten.

Kläger wollte Rechtswidrigkeit der Kontrolle feststellen lassen

Mit der Klage begehrte der Kläger die Feststellung, dass die Kontrolle insgesamt rechtswidrig gewesen sei. Er führte aus, er sei alleine wegen seiner Hautfarbe von den Beamten der Bundespolizei kontrolliert worden. Dies sei ihm in den letzten Jahren schon häufig passiert.

Keine Kontrolle allein aufgrund der Hautfarbe

Das Gericht folgte den Argumenten des Klägers nicht. Vielmehr führte es aus, nach eingehender Zeugenbefragung stehe fest, dass die Kontrolle (Identitätsfeststellung) nicht alleine wegen seiner Hautfarbe angeordnet worden sei. Die Beklagte habe nachvollziehbar ihre Lageerkenntnisse betreffend Straftaten (insbesondere Drogendelikte und Gepäckdiebstähle, vor allem durch männliche Täter aus Nordafrika) sowie die Gefährdung durch die salafistische Szene im Bahnhofsbereich dargelegt. In Bezug auf den Kläger sei das Gericht davon überzeugt, dass dieser sich ungewöhnlich und auffällig verhalten habe. Nachdem er die Beamten gesehen habe, habe er sich im Bahnhofsgebäude eine Kapuze aufgezogen und diese noch weiter ins Gesicht gezogen als er an den Polizeibeamten vorbeigegangen sei. Sodann habe er sich hinter dem Aufzugsschacht versteckt und immer wieder nach den Beamten gesehen. Diese hätten daher von der Möglichkeit ausgehen dürfen, dass der Kläger im besonders gefährdeten Bahnhofsbereich Straftaten begehen könnte. Die Beamten seien deshalb berechtigt gewesen, den Kläger zur Vorlage des Ausweises aufzufordern. Nach dem Gespräch mit dem Kläger und seiner Lebensgefährtin sei jedoch geklärt gewesen, weshalb sich der Kläger im Bahnhof aufgehalten habe. Aus diesem Grund sei es nicht mehr erforderlich gewesen, weiterhin an der Aufforderung zur Vorlage des Ausweises festzuhalten und sich diesen auf der Wache vorzeigen zu lassen. Dieser letzte Teil der polizeilichen Maßnahme sei somit rechtswidrig gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2016
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Köln (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Polizeirecht | Ordnungsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22051 Dokument-Nr. 22051

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22051

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung