wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 14. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.01.2023
14 L 387/22 -

Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Gesetzesänderung in einem Vogelschutzgebiet möglich

Offshore-Windparks Butendiek darf vorläufig weiter Stromerzeugen

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag abgelehnt, der den Weiterbetrieb des Offshore-Windparks Butendiek betrifft. Damit ist die Stromerzeugung dort vorläufig weiterhin möglich.

Der im Jahr 2002 genehmigte und in den Jahren 2014 bis 2015 errichtete Windpark mit 80 Windenergieanlagen liegt ca. 35 km vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des im April 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht. Es handelt sich um das wichtigste Gebiet für Stern- und Prachttaucher (Seetaucher) in der deutschen Nordsee. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gelangte im November 2020 auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern zu der Auffassung, dass der Betrieb des Windparks (anders als zuvor angenommen) das Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigt und deshalb gegen naturschutzrechtliche Verbote verstößt. Es erteilte im März 2021 für den weiteren Betrieb des Windparks Ausnahmen von den betroffenen Verboten. Hiergegen wandte sich der Naturschutzbund (NABU) mit einem Eilantrag und einer Klage.

VG: Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorrangig

Das VG hat den Eilantrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass das BfN dem öffentlichen Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu Recht Vorrang eingeräumt hat. Denn der deutsche Gesetzgeber hat durch eine seit dem 1. Januar 2023 geltende Vorschrift des Windenergie-auf-See-Gesetzes geregelt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegt. In einer ebenfalls seit dem 1. Januar 2023 geltenden Verordnung der EU ist gleichfalls vorgesehen, dass diesem Interesse Priorität zukommt. Den Ausgang des Klageverfahrens bewertete das Gericht als offen, weil es an einer den unionsrechtlichen Anforderungen entsprechenden sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung fehlen könnte. Weitere von dem NABU betriebene Verfahren, die den Windpark Butendiek zum Gegenstand haben, sind beim Oberverwaltungsgericht Hamburg und beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32585 Dokument-Nr. 32585

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32585

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?