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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.11.2021
- 5 K 360/21.KO -
Versorgungsempfänger hat Anspruch auf Beihilfe für eine Brille
Klage teilweise erfolgreich
Ein erneuter Beihilfeantrag, dem nunmehr der erforderliche Verordnungsbeleg beigefügt wurde, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei bereits bestandskräftig über den Beihilfeanspruch entschieden worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und verpflichtete die beklagte Pfälzische Pensionsanstalt, dem Kläger Beihilfe für seine Brille zu gewähren.
Der Kläger ist Versorgungsempfänger einer Verbandsgemeinde. Im März 2020 verordnete ihm sein Augenarzt eine
Beihilfe mit Hinweis auf die Bestandskraft des Ablehnungsbescheids erneut versagt
Im Oktober 2020 beantragte der Kläger erneut Beihilfe für seine
VG bejahrt Anspruch auf Beihilfe wegen geänderter Sachlage
Die Klage hatte teilweise Erfolg. Dem Anspruch auf Beihilfe, so die Koblenzer Richter, stehe nicht entgegen, dass der Kläger den ersten Ablehnungsbescheid bestandskräftig werden ließ. Zwar könne es im Einzelfall an einem Sachbescheidungsinteresse fehlen, wenn unmittelbar nach der
VG begrenzt zu erstattende Aufwendungen
Allerdings seien die Aufwendungen des Klägers für seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31106
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